Solaranlage Kanton Graubünden: Ertrag, Winterstrom und Förderung
Solaranlage Kanton Graubünden: was ein Bündner Dach produziert, was Repower und die anderen Werke für den Überschuss zahlen, wie der Kanton Winterstrom-Anlagen fördert und was Neubauten selbst erzeugen müssen.
Eine Solaranlage mit 10 kWp auf einem Süddach in Chur produziert rund 12'300 kWh pro Jahr, in den Hochtälern wie Davos noch etwas mehr. Der Kanton Graubünden fördert gezielt steile Anlagen für Winterstrom mit CHF 300 pro kWp, zusätzlich zur Einmalvergütung des Bundes von CHF 3'600 für 10 kWp. Ein angepasstes Dach braucht in der Regel nur eine Meldung. In unserem Churer Referenzfall ist eine gewöhnliche Dachanlage nach 15.3 Jahren bezahlt.
| Thema | Kanton Graubünden |
|---|---|
| Ertrag | 1'235 kWh pro kWp und Jahr in Chur; Davos 1'272, St. Moritz 1'255 (PVGIS, Süddach mit 30°) |
| Strompreis 2027 | 27.5 Rp./kWh inkl. MWST, Median des Kantons nach ElCom, ohne Grundgebühr und Messung |
| Netzbetreiber | Repower, ewz in Mittelbünden, EE Energia Engiadina, EWD Davos und Gemeindewerke |
| Bund | Einmalvergütung: 360 CHF pro kW für eine angebaute Anlage unter 30 kW |
| Kanton | Photovoltaik für Winterstrom: CHF 300 pro kWp, Neigung 60° bis 90° |
| Solarpflicht | Neubauten: mindestens 10 W pro m² Energiebezugsfläche, höchstens 30 kW verlangt |
| Bewilligung | Meldeverfahren für angepasste Anlagen auf Dach und Fassade |
| Steuern | Abzug bei Gebäuden, die mindestens fünf Jahre alt sind |
Wie viel Strom eine Solaranlage in Graubünden liefert
Die Werte stammen aus PVGIS, dem Rechenwerkzeug der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission, für Chur auf 602 m: Datenbank SARAH3, Module mit 30° Neigung nach Süden, 14 % Verluste. Das ergibt 1'234.9 kWh pro kWp und Jahr, deutlich mehr als im Mittelland um Zürich (1'145).
| Anlage in Chur | Produktion pro Jahr | Juli | Dezember |
|---|---|---|---|
| 5 kWp | 6'174 kWh | 696 kWh | 187 kWh |
| 8 kWp | 9'879 kWh | 1'114 kWh | 299 kWh |
| 10 kWp | 12'349 kWh | 1'393 kWh | 374 kWh |
| 15 kWp | 18'523 kWh | 2'089 kWh | 561 kWh |
In Davos auf 1'556 m sind es 1'272 kWh pro kWp, in St. Moritz auf 1'774 m 1'255 kWh. Horizont, Ausrichtung und Schatten verändern das Ergebnis; unser Rechner fragt PVGIS für Ihren Standort ab.
Strompreis und Netzbetreiber in Graubünden
Nach den ElCom-Tarifen 2027 spart jede selbst verbrauchte kWh im Kanton Graubünden im Median 27.5 Rp. inkl. MWST, ohne Grundgebühr und Messung. Das Netz ist auf viele Werke verteilt: Repower hat das grösste Gebiet (27.7 Rp.), dazu kommen ewz in Mittelbünden (24.4 Rp.), EE Energia Engiadina (17.2 Rp.), EWD Davos (23.3 Rp.) und zahlreiche Gemeindewerke, von 9.1 Rp. in Andeer bis 31.7 Rp. in Scharans.
Repower 2026 vergütet den eingespeisten Strom zum Referenz-Marktpreis des BFE pro Quartal, bei einer Anlage unter 30 kW mindestens 6.00 Rp./kWh, ohne MWST, und rechnet vierteljährlich ab. Für Herkunftsnachweise zahlt Repower zusätzlich 0.5 Rp./kWh im 1. und 4. Quartal und 0.2 Rp./kWh im 2. und 3. Quartal, wenn die Anlage beglaubigt und «naturemade star» zertifiziert ist und die HKN per Dauerauftrag an Repower gehen. Den Tarif 2027 prüfen Sie direkt bei Repower.
Für die übrigen Werke sind die Tarife beim Netzbetreiber zu prüfen; unser Rechner wendet für die ewz-Gemeinden den ewz-Tarif an. Überall gilt die Bundesregel als Untergrenze: ab dem 1. Januar 2027 der Spotpreis der Viertelstunde, plus einer Prämie auf jede kWh, wenn der Referenzpreis des Quartals unter 6 Rp. liegt. Seit 2026 darf jeder Netzbetreiber zudem höchstens 3 % der Jahresproduktion abregeln, ohne dafür zu zahlen. Mehr im Ratgeber zum Rückliefertarif.
Förderung in Graubünden
Bund. Die Einmalvergütung von Pronovo beträgt für eine seit dem 1. April 2025 in Betrieb genommene Anlage 360 CHF pro kW bis 30 kW bei einer angebauten Anlage, 400 CHF pro kW bei einer integrierten, ohne Grundbeitrag, ab 2 kW. Teile mit 75° Neigung oder mehr erhalten einen Neigungswinkelbonus von 200 CHF pro kW (angebaut). Sie beantragen die Vergütung nach der Inbetriebnahme.
Kanton: Photovoltaik für Winterstrom. Graubünden fördert Anlagen auf Gebäuden und Infrastrukturanlagen, die für mehr Winterstrom ausgelegt sind (Leitfaden Version 1/26):
- CHF 300 pro kWp, mindestens CHF 900, höchstens CHF 200'000;
- Neigung der Module 60° bis 90°, Ausrichtung Ost bis Süd bis West;
- Globalstrahlung über 1'250 kWh pro m² und Jahr laut Potenzialkarte, keine Verschattung, auch nicht durch Schnee;
- mindestens 3 kWp; ausgeschlossen sind Freiflächenanlagen, aufgeständerte Anlagen auf Steildächern und der Ersatz bestehender Anlagen;
- Beiträge der öffentlichen Hand zusammen höchstens 50 % der Kosten;
- Gesuch auf energie.gr.ch vor Baubeginn; die Zusage gilt drei Jahre.
Beispiel: Eine Fassadenanlage mit 10 kWp bei 90° erhält vom Kanton 10 × 300 = CHF 3'000 und von Pronovo 10 × (360 + 200) = CHF 5'600, zusammen CHF 8'600, solange das die Hälfte der Kosten nicht übersteigt. Eine gewöhnliche Dachanlage mit 30° erhält nur die Einmalvergütung. Den Überblick gibt unser Ratgeber zur Förderung für Solaranlagen; Gemeindeprogramme finden Sie auf energiefranken.ch.
Solarpflicht in Graubünden
Seit 2021 müssen Neubauten in Graubünden einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen (Art. 9b Energiegesetz). Die Anlage muss mindestens 10 W pro m² Energiebezugsfläche leisten; mehr als 30 kW werden nie verlangt (Art. 23 Energieverordnung). Bei 200 m² sind das 2 kW. Befreit sind Neubauten an Standorten mit weniger als 1'250 kWh Globalstrahlung pro m² und Jahr, Minergie-Neubauten und kleine Erweiterungen; in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch lässt sich die Pflicht gemeinsam erfüllen. Bestehende Häuser müssen nicht nachgerüstet werden.
Meldeverfahren oder Baubewilligung
In Bau- und Landwirtschaftszonen braucht eine genügend angepasste Solaranlage auf dem Dach oder an der Fassade keine Baubewilligung; sie wird vor Baubeginn nur gemeldet (Art. 18a RPG). Auf dem Dach heisst das: höchstens 20 cm über der Dachfläche, von oben gesehen nicht über das Dach hinaus, reflexionsarm und kompakt angeordnet (Art. 32a RPV). Frist und Unterlagen legt der Kanton fest; das Formular ist bei der Gemeinde zu prüfen. Auf Kulturdenkmälern braucht es immer eine Bewilligung. Zu den Kulturdenkmälern zählen die Gebiete des Bundesinventars ISOS mit dem Erhaltungsziel A, das ab dem 1. November 2026 «Erhalten der Substanz» heisst (Art. 32b RPV). Ausserhalb der Bauzone gelten eigene Regeln (Art. 32c RPV). Mehr im Ratgeber Meldeverfahren oder Baubewilligung; die Anmeldung beim Netzbetreiber zeigt der Ratgeber Solaranlage installieren.
Steuern in Graubünden
Die Bündner Steuerverwaltung hat ihre Praxis zu Photovoltaik und Speichern festgelegt:
- Gebäudealter: Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Eine Totalsanierung gilt seit einem Bundesgerichtsurteil vom 23. Februar 2023 nicht mehr als Neubau.
- Effektive Kosten: Wer den Pauschalabzug für den Unterhalt wählt, kann die Anlage nicht zusätzlich abziehen.
- Batterie: Ein Batteriespeicher zusammen mit der Solaranlage gilt als Bestandteil des Gebäudes und ist grundsätzlich abzugsfähig. Ein steckerfertiges Balkonkraftwerk ist es in der Regel nicht.
- Übertrag: Was Sie in einem Jahr nicht abziehen können, übertragen Sie auf die zwei folgenden Steuerperioden.
Die Frist läuft: Beim Bund ist der Abzug bis zum Steuerjahr 2028 möglich. Ab dem 1. Januar 2029 fällt der Eigenmietwert weg und mit ihm der Abzug bei der direkten Bundessteuer; die Kantone dürfen ihren Abzug längstens bis 2050 beibehalten (Art. 78h Abs. 2 StHG). Welche Regel Graubünden ab 2029 anwendet, ist beim Kanton zu prüfen. Details im Ratgeber Solaranlage von den Steuern abziehen.
Rechenbeispiel: ein Churer Haus mit 10 kWp
Unser Rechner rechnet mit einem Haus mit 7'500 kWh Verbrauch pro Jahr (ElCom-Profil mit elektrischem Boiler), das tagsüber zeitweise bewohnt ist, und einer Dachanlage mit 10 kWp nach Süden mit 30°, Ertrag von Chur. Die Anlage kostet laut Preisstudie 2025 von EnergieSchweiz CHF 23'304 inkl. MWST, eine Batterie mit 10 kWh CHF 6'964. Der Strom kostet 27.5 Rp./kWh (Median des Kantons), der Überschuss bringt 7 Rp./kWh.
| Ohne Batterie | Mit Batterie 10 kWh | |
|---|---|---|
| Selbst genutzt | 2'241 kWh (18.1 %) | 5'699 kWh (46.2 %) |
| Eingespeist | 10'108 kWh | 6'269 kWh |
| Investition nach Einmalvergütung | CHF 19'704 | CHF 26'668 |
| Ersparnis im ersten Jahr | CHF 1'324 | CHF 2'006 |
| Amortisation | 15.3 Jahre | 13.6 Jahre |
Ohne Batterie: 2'241 kWh × 0.275 = CHF 616 weniger Strombezug, plus 10'108 kWh × 0.07 = CHF 708 für den Überschuss. Ohne die Einmalvergütung wären es 18.2 statt 15.3 Jahre. Die Rechnung nimmt gleichbleibende Preise an, 0.4 % weniger Ertrag pro Jahr und keinen Steuerabzug. Das sind Schätzungen unseres Rechners, keine Offerte.
Ob sich ein Batteriespeicher lohnt, hängt vom Abendverbrauch ab; weitere Fälle zeigt der Ratgeber Lohnt sich eine Solaranlage?.
Offerten und Installateure
Vergleichen Sie mehrere Offerten mit gleicher Leistung, genauen Modellen und Preis inklusive MWST; bei einer Winterstrom-Anlage gehören Neigung, Ausrichtung und Schneelast in die Offerte. Der Ratgeber Solar-Offerten vergleichen zeigt, was hineingehört. Unser Verzeichnis der Installateure listet Betriebe mit Handelsregistereintrag und Installationsbewilligung des ESTI; ein Eintrag ist keine Empfehlung, und kein Unternehmen bezahlt uns dafür. Wie Sie einen Betrieb prüfen, erklärt der Ratgeber Solarinstallateur finden.
Checkliste für Graubünden
- Stellen Sie fest, welches Werk Ihr Netzbetreiber ist, und fragen Sie nach Rückliefertarif und Herkunftsnachweisen.
- Prüfen Sie für eine Fassade oder ein Steildach die Potenzialkarte, und reichen Sie das Gesuch für Winterstrom vor Baubeginn ein.
- Klären Sie mit der Gemeinde, ob Ihr Haus in einem geschützten Ortsbild liegt, und melden Sie die Anlage.
- Beantragen Sie nach der Inbetriebnahme die Einmalvergütung bei Pronovo, bei steilen Teilen mit Neigungswinkelbonus.
- Deklarieren Sie die effektiven Kosten, wenn das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist.
Häufige Fragen
Welche Förderung gibt es in Graubünden für eine Solaranlage?
Für jede Anlage die Einmalvergütung des Bundes, 360 CHF pro kW. Der Kanton zahlt CHF 300 pro kWp für Anlagen, die mit 60° bis 90° Neigung auf Winterstrom ausgelegt sind, etwa an einer Fassade; eine gewöhnliche Dachanlage erhält keinen Kantonsbeitrag.
Lohnt sich eine Solaranlage in den Bergen besonders?
Der Ertrag ist höher: 1'235 kWh pro kWp in Chur, 1'272 in Davos, gegenüber 1'145 in Zürich. Für steile, auf Winterstrom ausgelegte Module gibt es den kantonalen Winterstrom-Beitrag und den Neigungswinkelbonus des Bundes.
Gibt es in Graubünden eine Solarpflicht?
Für Neubauten ja: mindestens 10 W pro m² Energiebezugsfläche, höchstens 30 kW verlangt. Ausgenommen sind unter anderem Standorte mit wenig Einstrahlung und Minergie-Bauten. Bestehende Häuser müssen nicht nachgerüstet werden.
Kann ich die Solaranlage in Graubünden von den Steuern abziehen?
Ja, wenn das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist und Sie die effektiven Kosten deklarieren; eine Batterie zählt dazu. Beim Bund endet der Abzug mit dem Steuerjahr 2028.
Wie viel bezahlt Repower für Solarstrom?
2026 den Referenz-Marktpreis des BFE, mindestens 6 Rp./kWh unter 30 kW, dazu 0.5 Rp. (Winterquartale) oder 0.2 Rp. (Sommerquartale) für abgetretene Herkunftsnachweise. Ab 2027 gilt schweizweit der Spotpreis der Viertelstunde, plus einer Prämie auf jede kWh, wenn der Referenzpreis des Quartals unter 6 Rp. liegt.
