Solaranlage Kanton Luzern: Ertrag, Solarpflicht und Förderung
Solaranlage Kanton Luzern: was ein Dach produziert, was CKW und ewl für den Überschuss bezahlen, was die Solarpflicht bei Neubau und Dachsanierung verlangt, welche Förderung es gibt und wie Sie die Anlage von den Steuern abziehen.
Eine Solaranlage mit 10 kWp auf einem Süddach im Kanton Luzern produziert rund 11'500 kWh pro Jahr, und für ein angepasstes Dach genügt in der Regel eine Meldung. Die Solarpflicht gilt in Luzern nicht nur für Neubauten, sondern seit März 2025 auch, wenn Sie ein bestehendes Dach neu eindecken. Der Kanton selbst fördert Solaranlagen nicht, die Einmalvergütung des Bundes bringt aber CHF 3'600 für 10 kWp. In unserem Luzerner Referenzfall ist die Anlage nach 16.9 Jahren bezahlt.
| Thema | Kanton Luzern |
|---|---|
| Ertrag | 1'150 kWh pro kWp und Jahr (PVGIS, Stadt Luzern, Süddach mit 30°) |
| Strompreis 2027 | 25.1 Rp./kWh inkl. MWST, Median des Kantons nach ElCom, ohne Grundgebühr und Messung |
| Wichtigste Netzbetreiber | CKW, ewl (Stadt Luzern) und weitere |
| Bund | Einmalvergütung: 360 CHF pro kW für eine angebaute Anlage unter 30 kW |
| Kanton | Keine Förderung für Photovoltaik oder Batterien; Solarthermie wird gefördert |
| Solarpflicht | Neubau: belegbare Dachfläche voll belegen; Dachsanierung: die Hälfte davon; sonst Ersatzabgabe |
| Bewilligung | Meldeverfahren für angepasste Anlagen auf Dach und Fassade |
| Steuern | Abzug bei bestehenden Häusern; Verkauf erst über 10'000 kWh Produktion steuerbar |
Wie viel Strom eine Solaranlage im Kanton Luzern liefert
Die Werte stammen aus PVGIS, dem Rechenwerkzeug der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission, für die Stadt Luzern auf 445 m: Datenbank SARAH3, Module mit 30° Neigung nach Süden, 14 % Verluste. Das ergibt 1'149.6 kWh pro kWp und Jahr, etwa gleich viel wie in Zürich. Eine kWp ist die Spitzenleistung der Module; die kWh sind der Strom, den die Anlage übers Jahr liefert.
| Anlage | Produktion pro Jahr | Juli | Dezember |
|---|---|---|---|
| 5 kWp | 5'748 kWh | 670 kWh | 213 kWh |
| 8 kWp | 9'197 kWh | 1'071 kWh | 340 kWh |
| 10 kWp | 11'496 kWh | 1'339 kWh | 425 kWh |
| 15 kWp | 17'244 kWh | 2'009 kWh | 638 kWh |
Im Dezember liefert die Anlage knapp einen Drittel des Julis. Ausrichtung, Neigung, Schatten und die Höhenlage verändern das Ergebnis, zwischen Seetal und Entlebuch ebenso wie am See; unser Rechner fragt PVGIS für Ihren Standort ab.
Strompreis und Netzbetreiber im Kanton Luzern
Jede kWh, die Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht kaufen. Nach den ElCom-Tarifen 2027 spart sie im Kanton Luzern im Median 25.1 Rp. inkl. MWST, ohne Grundgebühr und Messung; bei CKW sind es ebenfalls 25.1 Rp., bei ewl in der Stadt Luzern 24.2 Rp. Der Überschuss bringt deutlich weniger ein, deshalb zählt vor allem der Eigenverbrauch.
Den eingespeisten Strom bezahlt der Netzbetreiber Ihrer Adresse; er steht auf Ihrer Stromrechnung. Die Tarife verstehen sich ohne MWST:
| Netzbetreiber (Gebiet) | 2026 | 2027 | Herkunftsnachweise (HKN) |
|---|---|---|---|
| CKW (grosse Teile des Kantons) | Referenz-Marktpreis des BFE, mindestens 6 Rp. unter 30 kW | Spotpreis der Viertelstunde + Prämie, wenn der Referenzpreis des Quartals unter 6 Rp. liegt | 2027: 1 Rp. im Winter-, 0.1 Rp. im Sommerhalbjahr, nichts bei negativen Preisen; 2026 bei CKW zu prüfen |
| ewl (Stadt Luzern) | 9.00 Rp./kWh, Tag und Nacht, gültig ab 1. Januar 2026, bis neue Preise gelten | Auf der Seite nicht angegeben | 2.00 Rp./kWh, wenn Sie die HKN an ewl übertragen |
CKW wendet zudem seit 2026 die 70-Prozent-Regel an: Neue Anlagen unter 1'200 m ü. M. dürfen höchstens 70 % ihrer Modulleistung ins Netz einspeisen, was laut CKW höchstens 3 % des Jahresertrags kostet. Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber zum Rückliefertarif der CKW. Für die Herkunftsnachweise bei ewl muss die Anlage im Herkunftsnachweissystem von Pronovo registriert sein. Mehr dazu im Ratgeber zum Rückliefertarif.
Förderung im Kanton Luzern
Bund. Die Einmalvergütung von Pronovo beträgt für eine seit dem 1. April 2025 in Betrieb genommene Anlage 360 CHF pro kW bis 30 kW bei einer angebauten Anlage, 400 CHF pro kW bei einer integrierten, ohne Grundbeitrag. Die Anlage braucht mindestens 2 kW. Sie beantragen die Vergütung nach der Inbetriebnahme; bei knappen Mitteln führt Pronovo eine Warteliste. Für 10 kWp sind das 10 × 360 = CHF 3'600.
Kanton. Das Förderprogramm 2026 hält fest, dass Photovoltaik «vom Bund gefördert» wird, und enthält weder einen Beitrag an Solaranlagen noch an Batterien. Gefördert werden dagegen thermische Sonnenkollektoren, mit CHF 4'000 plus CHF 1'000 pro kW.
Gemeinden. Die Suche von EnergieSchweiz auf energiefranken.ch zeigt die Programme nach PLZ. Den Überblick über alle Kantone gibt unser Ratgeber zur Förderung für Solaranlagen.
Solarpflicht im Kanton Luzern: Neubau und Dachsanierung
Seit dem 1. März 2025 gilt im Kanton Luzern das teilrevidierte Energiegesetz (§ 15 KEnG, § 13 und 14 KEnV). Es betrifft auch Einfamilienhäuser:
- Neubau: Die «belegbare Dachfläche» muss vollständig mit Solarmodulen belegt sein, oder eine andere Anlage auf dem Areal erzeugt gleich viel Strom. Pro m² Modulfläche rechnet der Kanton mit 200 W.
- Dachsanierung eines bestehenden Hauses: Wer das Dach neu eindeckt oder abdichtet, muss die Hälfte der Anforderung für Neubauten erfüllen.
- Belegbare Dachfläche: 50 % der nutzbaren Dachfläche. Nutzbar sind Teildächer über 25 m², auf die mindestens sechs zusammenhängende Module passen; bei einem bestehenden Haus nur Flächen, die auf sonnendach.ch mindestens als «gut» geeignet gelten. Terrassen zählen nicht, Solarthermie wird angerechnet.
- Ersatzabgabe: Fehlt mehr als 1 kW der verlangten Leistung, bezahlen Sie der Gemeinde CHF 1'000 pro fehlendes kW.
Den Nachweis erbringen Sie im Baubewilligungs- oder Meldeverfahren mit dem Formular EN-204-LU.
Beispiel Dachsanierung: Ein Haus hat 80 m² nutzbare, als «gut» eingestufte Dachfläche. Belegbar sind 50 % davon, also 40 m²; bei der Sanierung verlangt der Kanton die Hälfte, also 20 m² × 200 W = 4 kW. Ohne Anlage würde eine Ersatzabgabe von 4 × CHF 1'000 = CHF 4'000 fällig. Wer ohnehin neu eindeckt, kann das Gerüst gleich für die Solaranlage nutzen.
Meldeverfahren oder Baubewilligung
In Bau- und Landwirtschaftszonen braucht eine auf dem Dach oder an der Fassade genügend angepasste Solaranlage keine Baubewilligung; sie wird der zuständigen Behörde nur gemeldet (Art. 18a RPG). Auf einem Dach gilt eine Anlage als genügend angepasst, wenn sie:
- die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragt;
- von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragt;
- reflexionsarm ausgeführt ist;
- kompakt angeordnet ist.
Auf einem Flachdach darf sie den Dachrand um bis zu einem Meter überragen, wenn man sie von unten unter 45° nicht sieht (Art. 32a RPV). Die Meldung erfolgt vor Baubeginn; Frist und Unterlagen legt der Kanton fest, und welches Formular Ihre Gemeinde verlangt, ist bei der Gemeinde zu prüfen.
Eine Baubewilligung braucht es immer auf Kulturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung (Art. 18a Abs. 3 RPG). Dazu zählen die Gebiete des Bundesinventars ISOS mit dem Erhaltungsziel A, das ab dem 1. November 2026 «Erhalten der Substanz» heisst. Ab dem 1. November 2026 kann ein Neubau, der seine Anlage gleich mitbaut, dort im Meldeverfahren bleiben, soweit das kantonale Recht nichts anderes vorsieht (Art. 32b RPV). Ob Ihr Haus betroffen ist, zeigt die ISOS-Karte auf map.geo.admin.ch.
Mehr dazu im Ratgeber Meldeverfahren oder Baubewilligung. Parallel meldet der Installateur die Anlage beim Netzbetreiber an; die Reihenfolge zeigt der Ratgeber Solaranlage installieren.
Steuern im Kanton Luzern
Seit der Steuerperiode 2023 lässt Luzern Photovoltaikanlagen auch bei der Kantonssteuer als Investition zum Energiesparen zum Abzug zu. Das Steuerbuch nennt die Bedingungen:
- Effektive Kosten: Wer den Pauschalabzug für den Unterhalt wählt, kann die Anlage nicht zusätzlich abziehen.
- Neubau: Eine Anlage, die innert drei Jahren seit der Erstellung eingebaut wird, ist nicht abzugsfähig.
- Förderbeiträge: Abziehbar sind nur die selbst getragenen Kosten. Kommt die Einmalvergütung erst in einer späteren Steuerperiode, ist sie im Jahr der Auszahlung steuerbar.
- Verkauf des Überschusses: Einspeisevergütungen sind nur steuerbar, soweit sie die Vergütung für eine Produktion von mehr als 10'000 kWh pro Jahr übersteigen; ein Eigenverbrauchsanteil wird nicht angerechnet. Eine Anlage mit 10 kWp liegt mit rund 11'500 kWh darüber, eine mit 8 kWp mit rund 9'200 kWh darunter.
- Vermögenssteuer: Die Anlage zählt mit 25 % ihres Neuwerts.
Was Sie in einem Jahr nicht abziehen können, dürfen Sie auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen.
Die Frist läuft: Beim Bund ist der Abzug bis zum Steuerjahr 2028 möglich. Ab dem 1. Januar 2029 fällt der Eigenmietwert weg, und mit ihm der Abzug bei der direkten Bundessteuer. Die Kantone dürfen ihren Abzug für eine begrenzte Zeit beibehalten, längstens bis 2050 (Art. 78h Abs. 2 StHG). Welche Regel Luzern ab 2029 anwendet, ist beim Kanton zu prüfen. Details stehen im Ratgeber Solaranlage von den Steuern abziehen.
Rechenbeispiel: ein Luzerner Haus mit 10 kWp
Unser Rechner rechnet mit einem Haus mit 7'500 kWh Verbrauch pro Jahr (ElCom-Profil mit elektrischem Boiler), das tagsüber zeitweise bewohnt ist, und einer Anlage mit 10 kWp nach Süden mit 30° Neigung, Ertrag der Stadt Luzern. Die Anlage kostet laut Preisstudie 2025 von EnergieSchweiz CHF 23'304 inkl. MWST, eine Batterie mit 10 kWh CHF 6'964. Der Strom kostet 25.1 Rp./kWh (Median des Kantons), der Überschuss bringt 7 Rp./kWh.
| Ohne Batterie | Mit Batterie 10 kWh | |
|---|---|---|
| Produktion | rund 11'500 kWh | rund 11'500 kWh |
| Selbst genutzt | 2'207 kWh (19.2 %) | 5'673 kWh (49.3 %) |
| Eingespeist | 9'289 kWh | 5'441 kWh |
| Investition nach Einmalvergütung | CHF 19'704 | CHF 26'668 |
| Ersparnis im ersten Jahr | CHF 1'204 | CHF 1'805 |
| Amortisation | 16.9 Jahre | 15.2 Jahre |
Ohne Batterie: 2'207 kWh × 0.251 = CHF 554 weniger Strombezug, plus 9'289 kWh × 0.07 = CHF 650 für den Überschuss. Ohne die Einmalvergütung wären es 20.1 statt 16.9 Jahre.
Stadt Luzern. Mit dem Strompreis von ewl (24.2 Rp.) und den 9.00 Rp. von ewl für den Überschuss ist dieselbe Anlage nach 14.8 Jahren bezahlt, falls ewl diesen Preis während der ganzen Laufzeit bezahlen würde; zu 7 Rp. wären es 17.2 Jahre.
Die Rechnung nimmt gleichbleibende Strompreise an, 0.4 % weniger Ertrag pro Jahr und keinen Steuerabzug. Das sind Schätzungen unseres Rechners, keine Offerte.
Mit Ihrer Adresse setzt der Rechner den Strompreis Ihres Netzbetreibers ein. Weitere Fälle zeigt der Ratgeber Lohnt sich eine Solaranlage?, die Preise erklärt der Ratgeber zu den Kosten einer Solaranlage, die Speicherfrage der Ratgeber zum Batteriespeicher.
Offerten und Installateure im Kanton Luzern
Planen Sie eine Dachsanierung, verlangen Sie die Offerte für Dach und Solaranlage so, dass die Leistung die Solarpflicht erfüllt, und lassen Sie sich den Nachweis für das Formular EN-204-LU mitliefern. Vergleichen Sie mehrere Offerten mit gleicher Leistung, genauen Modellen und Preis inklusive MWST. Der Ratgeber Solar-Offerten vergleichen zeigt, was hineingehört; unsere Markenseiten, etwa zu Trina Solar, Enphase oder Tesla Powerwall, ordnen die Komponenten ein.
Unser Verzeichnis der Installateure listet Betriebe mit Handelsregistereintrag und Installationsbewilligung des ESTI. Ein Eintrag ist keine Empfehlung, und kein Unternehmen bezahlt uns dafür, aufgeführt zu werden. Wie Sie einen Betrieb prüfen, erklärt der Ratgeber Solarinstallateur finden; die Grundlagen fasst unser Ratgeber zur Solaranlage zusammen.
Checkliste für Ihre Solaranlage im Kanton Luzern
In dieser Reihenfolge vorgehen
- Stellen Sie auf der Stromrechnung fest, ob Ihr Netzbetreiber CKW, ewl oder ein anderes Werk ist, und fragen Sie nach dem Rückliefertarif.
- Planen Sie eine Dachsanierung? Rechnen Sie die verlangte Leistung aus der nutzbaren Dachfläche aus, bevor Sie Offerten einholen.
- Fragen Sie die Gemeinde nach Formular und Frist für die Meldung, und legen Sie den Nachweis EN-204-LU bei, wenn die Solarpflicht gilt.
- Vergleichen Sie mindestens zwei Offerten mit gleicher Leistung, Modellen und Preis inklusive MWST.
- Beantragen Sie nach der Inbetriebnahme die Einmalvergütung bei Pronovo; in der Stadt Luzern klären Sie die Übertragung der Herkunftsnachweise an ewl.
- Deklarieren Sie die effektiven Kosten, nicht den Pauschalabzug; eine Anlage innert drei Jahren nach einem Neubau ist nicht abzugsfähig.
Häufige Fragen
Gibt es im Kanton Luzern eine Solarpflicht für bestehende Häuser?
Ja, bei einer Dachsanierung: Wer ein bestehendes Dach neu eindeckt oder abdichtet, muss die Hälfte der Anforderung für Neubauten erfüllen oder pro fehlendes kW CHF 1'000 Ersatzabgabe an die Gemeinde bezahlen. Ohne Dachsanierung müssen bestehende Häuser nicht nachgerüstet werden.
Brauche ich im Kanton Luzern eine Baubewilligung für eine Solaranlage?
In der Regel nicht: Eine genügend angepasste Anlage auf dem Dach oder an der Fassade wird vor Baubeginn nur gemeldet. Auf Kulturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung und in Schutzzonen braucht es eine Bewilligung.
Welche Förderung gibt es im Kanton Luzern für eine Solaranlage?
Die Einmalvergütung des Bundes, 360 CHF pro kW für eine angebaute Anlage unter 30 kW. Der Kanton fördert Photovoltaik und Batterien nicht, nur thermische Sonnenkollektoren. Gemeinden können eigene Beiträge haben.
Kann ich die Solaranlage im Kanton Luzern von den Steuern abziehen?
Bei einem bestehenden Haus ja, mit den effektiven Kosten; innert drei Jahren nach einem Neubau nicht. Beim Bund endet der Abzug mit dem Steuerjahr 2028. Förderbeiträge verringern die abziehbaren Kosten.
Muss ich den verkauften Solarstrom im Kanton Luzern versteuern?
Erst über einer Schwelle: Einspeisevergütungen sind nur steuerbar, soweit sie die Vergütung für eine Produktion von mehr als 10'000 kWh pro Jahr übersteigen. Eine Anlage mit 10 kWp produziert in Luzern rund 11'500 kWh, eine mit 8 kWp rund 9'200 kWh.
Wie viel bezahlt ewl für Solarstrom?
ewl bezahlt seit dem 1. Januar 2026 9.00 Rp./kWh ohne MWST, Tag und Nacht, und 2.00 Rp./kWh für Herkunftsnachweise, die Sie an ewl übertragen. Die Preise gelten, bis ewl neue veröffentlicht.
