Solaranlage Kanton St. Gallen: Ertrag, Förderung und Meldung
Solaranlage Kanton St. Gallen: was ein Dach produziert, was die SAK für den Überschuss bezahlt, welche Förderung es gibt, was die Solarpflicht verlangt und wie Sie die Anlage mit dem kantonalen Formular melden.
Eine Solaranlage mit 10 kWp auf einem Süddach im Kanton St. Gallen produziert rund 11'200 kWh pro Jahr, und für ein gewöhnliches Haus genügt das kantonale Formular «Meldung Solaranlagen» bei der Gemeinde. Vom Bund erhalten Sie die Einmalvergütung von Pronovo, CHF 3'600 für 10 kWp; der Kanton hat kein eigenes Programm für Solaranlagen, einige Gemeinden schon. Neubauten müssen einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen. In unserem St. Galler Referenzfall ist die Anlage nach 16.4 Jahren bezahlt.
| Thema | Kanton St. Gallen |
|---|---|
| Ertrag | 1'121 kWh pro kWp und Jahr (PVGIS, Stadt St. Gallen, Süddach mit 30°) |
| Strompreis 2027 | 27.8 Rp./kWh inkl. MWST, Median des Kantons nach ElCom, ohne Grundgebühr und Messung |
| Netzbetreiber | SAK, St.Galler Stadtwerke, Technische Betriebe Wil, EW Jona-Rapperswil und weitere |
| Bund | Einmalvergütung: 360 CHF pro kW für eine angebaute Anlage unter 30 kW |
| Kanton | Kein eigener Beitrag an Solaranlagen; Gemeinden teils mit eigenen Programmen |
| Solarpflicht | Neubauten erzeugen einen Teil ihres Stroms selbst, höchstens 30 kWp |
| Bewilligung | Formular «Meldung Solaranlagen» an die Gemeinde, auch für Batterien |
| Steuern | Abzug bei bestehenden Häusern, beim Bund bis zum Steuerjahr 2028 |
Wie viel Strom eine Solaranlage im Kanton St. Gallen liefert
Die Werte stammen aus PVGIS, dem Rechenwerkzeug der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission, für die Stadt St. Gallen auf 685 m: Datenbank SARAH3, Module mit 30° Neigung nach Süden, 14 % Verluste. Das ergibt 1'120.8 kWh pro kWp und Jahr. Eine kWp ist die Spitzenleistung der Module; die kWh sind der Strom, den die Anlage übers Jahr liefert.
| Anlage | Produktion pro Jahr | Juli | Dezember |
|---|---|---|---|
| 5 kWp | 5'604 kWh | 647 kWh | 219 kWh |
| 8 kWp | 8'966 kWh | 1'034 kWh | 350 kWh |
| 10 kWp | 11'208 kWh | 1'293 kWh | 437 kWh |
| 15 kWp | 16'812 kWh | 1'940 kWh | 656 kWh |
Übers Jahr liegt St. Gallen leicht unter Zürich (1'145 kWh pro kWp), im Winter aber darüber: Im Dezember liefert eine Anlage in St. Gallen rund einen Drittel des Julis, in Zürich weniger als einen Drittel. Ausrichtung, Neigung, Schatten und die Höhenlage verändern das Ergebnis, im Rheintal ebenso wie im Toggenburg; unser Rechner fragt PVGIS für Ihren Standort ab.
Strompreis und Netzbetreiber im Kanton St. Gallen
Jede kWh, die Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht kaufen. Nach den ElCom-Tarifen 2027 spart sie im Kanton St. Gallen im Median 27.8 Rp. inkl. MWST, ohne Grundgebühr und Messung. Je nach Netzbetreiber sind es 23.0 Rp. beim EW Jona-Rapperswil, 26.4 Rp. bei der SAK, 27.7 Rp. bei den Technischen Betrieben Wil und 29.0 Rp. bei den St.Galler Stadtwerken.
Den eingespeisten Strom bezahlt der Netzbetreiber Ihrer Adresse. Die SAK, St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke, versorgt grosse Teile der Kantone St. Gallen und Appenzell. Ihre Produktblätter (ohne MWST):
| SAKSAK, Anlage unter 30 kW | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Energie | Referenz-Marktpreis des BFE pro Quartal, mindestens 6.00 Rp./kWh | Spotpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung (im Produktblatt stündlich) plus Differenzbetrag, wenn der Referenzpreis des Quartals unter 6 Rp. liegt |
| Herkunftsnachweise | 1.50 Rp./kWh, das ganze Jahr | 0.50 Rp./kWh, das ganze Jahr |
| Abrechnung | Monatlich | Monatlich |
Das Produktblatt 2027 rechnet den Differenzbetrag vor: Liegt der Referenzpreis bei 4 Rp., kommen 2 Rp. auf jede eingespeiste kWh hinzu. Für die Herkunftsnachweise muss die Anlage von einem Auditor beglaubigt und bei Pronovo registriert sein; neue Anlagen erhalten die Anmeldung per Post, und die Fristen sind der 15. November, 15. Februar, 15. Mai und 15. August für das folgende Quartal. Die SAK behält sich vor, die Abnahme je nach Marktlage einzuschränken. Bei 9'000 kWh Überschuss bringen die Herkunftsnachweise 2026 rund CHF 135, 2027 rund CHF 45.
Die Tarife der St.Galler Stadtwerke, der Technischen Betriebe Wil und der übrigen Werke sind beim Netzbetreiber zu prüfen. Ohne eigenen Tarif gilt die Bundesregel, die unser Ratgeber zum Rückliefertarif erklärt.
Förderung im Kanton St. Gallen
Bund. Die Einmalvergütung von Pronovo beträgt für eine seit dem 1. April 2025 in Betrieb genommene Anlage 360 CHF pro kW bis 30 kW bei einer angebauten Anlage, 400 CHF pro kW bei einer integrierten, ohne Grundbeitrag. Die Anlage braucht mindestens 2 kW. Sie beantragen die Vergütung nach der Inbetriebnahme; bei knappen Mitteln führt Pronovo eine Warteliste. Für 10 kWp sind das 10 × 360 = CHF 3'600.
Kanton. Der Kanton verweist für Photovoltaik auf Pronovo und hat keinen eigenen Beitrag an Solaranlagen oder Batterien.
Gemeinden. Hier lohnt sich die Suche. Ob Ihre Gemeinde einen Beitrag leistet, zeigt der Fördergeldrechner der Energieagentur St.Gallen. Die Programme unterscheiden sich stark: Balgach zum Beispiel bezahlt 30 % der Kosten einer Batterie, höchstens CHF 1'500. Beantragen Sie einen Gemeindebeitrag vor der Unterschrift und prüfen Sie die Bedingungen des laufenden Jahres. Auch die Suche von EnergieSchweiz auf energiefranken.ch listet Programme nach PLZ. Den Überblick über alle Kantone gibt unser Ratgeber zur Förderung für Solaranlagen.
Solarpflicht im Kanton St. Gallen
Neubauten müssen im Kanton St. Gallen grundsätzlich einen Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen, höchstens 30 kWp. Davon befreit ist, wer eine der drei Alternativen wählt:
- den Energiebedarf um 5 kWh pro beheiztem Quadratmeter und Jahr senken;
- sich mit Nachbargebäuden zum Eigenverbrauch von Solarstrom zusammenschliessen;
- eine Ersatzabgabe bezahlen, die sich mit dem Rechner im Formular des Kantons berechnen lässt.
Bestehende Häuser müssen nicht nachgerüstet werden.
Meldung oder Baubewilligung im Kanton St. Gallen
Schweizweit brauchen genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern und Fassaden keine Baubewilligung; sie werden nur gemeldet (Art. 18a RPG). Auf einem Dach gilt eine Anlage als genügend angepasst, wenn sie die Dachfläche um höchstens 20 cm überragt, von oben gesehen nicht über das Dach hinausragt, reflexionsarm ausgeführt und kompakt angeordnet ist. Auf einem Flachdach darf sie den Dachrand um bis zu einem Meter überragen, wenn man sie von unten unter 45° nicht sieht (Art. 32a RPV).
Im Kanton St. Gallen melden Sie die Anlage der Gemeinde mit dem kantonalen Formular «Meldung Solaranlagen», zu dem es Erläuterungen gibt. Das Formular gilt für Photovoltaik, Warmwasserkollektoren und auch für einen Batteriespeicher. Die Anforderungen an eine meldefähige Anlage stehen im Formular selbst.
Eine Baubewilligung brauchen weiterhin freistehende Anlagen, Anlagen an Strassen und Anlagen auf geschützten Bauten oder in sensiblen Ortsbildern. Für Kulturdenkmäler und Ortsbildschutzgebiete hat der Kanton 2024 eine neue Bewilligungspraxis eingeführt, die die meisten Gemeinden anwenden; die Denkmalpflege legt dort fest, welche Module und Farben möglich sind. Zu den Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung zählen auch die Gebiete des Bundesinventars ISOS mit dem Erhaltungsziel A, das ab dem 1. November 2026 «Erhalten der Substanz» heisst (Art. 32b RPV). Ab dem 1. November 2026 kann ein Neubau, der seine Anlage gleich mitbaut, dort im Meldeverfahren bleiben, soweit das kantonale Recht nichts anderes vorsieht.
Mehr zum Verfahren steht im Ratgeber Meldeverfahren oder Baubewilligung. Parallel meldet der Installateur die Anlage beim Netzbetreiber an; die Reihenfolge zeigt der Ratgeber Solaranlage installieren.
Steuern im Kanton St. Gallen
Bei einem bestehenden Haus gelten die Kosten einer Solaranlage als Investition zum Energiesparen und sind beim Bund wie Unterhaltskosten abzugsfähig. Das St. Galler Steuerbuch lässt den Abzug für Energiespar-Investitionen an bestehenden Gebäuden ebenfalls zu: Förderbeiträge werden abgezogen, und was Sie in einem Jahr nicht abziehen können, dürfen Sie auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen.
Wie lange ein Neubau im Kanton St. Gallen als Neubau gilt und ob eine Batterie zum Abzug zählt, nennt das Steuerbuch nicht ausdrücklich; das ist beim Kanton zu prüfen.
Die Frist läuft: Beim Bund ist der Abzug bis zum Steuerjahr 2028 möglich. Ab dem 1. Januar 2029 fällt der Eigenmietwert weg, und mit ihm der Abzug bei der direkten Bundessteuer. Die Kantone dürfen ihren Abzug für eine begrenzte Zeit beibehalten, längstens bis 2050 (Art. 78h Abs. 2 StHG). Welche Regel St. Gallen ab 2029 anwendet, ist beim Kanton zu prüfen. Details stehen im Ratgeber Solaranlage von den Steuern abziehen.
Rechenbeispiel: ein St. Galler Haus mit 10 kWp
Unser Rechner rechnet mit einem Haus mit 7'500 kWh Verbrauch pro Jahr (ElCom-Profil mit elektrischem Boiler), das tagsüber zeitweise bewohnt ist, und einer Anlage mit 10 kWp nach Süden mit 30° Neigung, Ertrag der Stadt St. Gallen. Die Anlage kostet laut Preisstudie 2025 von EnergieSchweiz CHF 23'304 inkl. MWST, eine Batterie mit 10 kWh CHF 6'964. Der Strom kostet 27.8 Rp./kWh (Median des Kantons), der Überschuss bringt 7 Rp./kWh ohne Herkunftsnachweise.
| Ohne Batterie | Mit Batterie 10 kWh | |
|---|---|---|
| Produktion | rund 11'200 kWh | rund 11'200 kWh |
| Selbst genutzt | 2'191 kWh (19.5 %) | 5'657 kWh (50.5 %) |
| Eingespeist | 9'019 kWh | 5'171 kWh |
| Investition nach Einmalvergütung | CHF 19'704 | CHF 26'668 |
| Ersparnis im ersten Jahr | CHF 1'240 | CHF 1'935 |
| Amortisation | 16.4 Jahre | 14.2 Jahre |
Ohne Batterie: 2'191 kWh × 0.278 = CHF 609 weniger Strombezug, plus 9'019 kWh × 0.07 = CHF 631 für den Überschuss. Ohne die Einmalvergütung wären es 19.5 statt 16.4 Jahre. Mit dem Strompreis der SAK (26.4 Rp.) sind es 16.8 Jahre, mit dem der St.Galler Stadtwerke (29.0 Rp.) 16.0 Jahre.
Die Rechnung nimmt gleichbleibende Strompreise an, 0.4 % weniger Ertrag pro Jahr und keinen Steuerabzug. Das sind Schätzungen unseres Rechners, keine Offerte.
Mit Ihrer Adresse setzt der Rechner den Strompreis Ihres Netzbetreibers ein. Weitere Fälle zeigt der Ratgeber Lohnt sich eine Solaranlage?, die Preise erklärt der Ratgeber zu den Kosten einer Solaranlage, die Speicherfrage der Ratgeber zum Batteriespeicher.
Offerten und Installateure im Kanton St. Gallen
Verlangen Sie mehrere Offerten mit gleicher Leistung, genauen Modellen, Belegungsplan und Preis inklusive MWST, und fragen Sie, wer die Meldung bei der Gemeinde, die Anmeldung beim Netzbetreiber und den Antrag bei Pronovo übernimmt. Der Ratgeber Solar-Offerten vergleichen zeigt, was hineingehört; unsere Markenseiten, etwa zu JA Solar, GoodWe oder sonnen, ordnen die Komponenten ein.
Unser Verzeichnis der Installateure listet Betriebe mit Handelsregistereintrag und Installationsbewilligung des ESTI. Ein Eintrag ist keine Empfehlung, und kein Unternehmen bezahlt uns dafür, aufgeführt zu werden. Wie Sie einen Betrieb prüfen, erklärt der Ratgeber Solarinstallateur finden; die Grundlagen fasst unser Ratgeber zur Solaranlage zusammen.
Checkliste für Ihre Solaranlage im Kanton St. Gallen
In dieser Reihenfolge vorgehen
- Stellen Sie auf der Stromrechnung fest, ob Ihr Netzbetreiber die SAK, die St.Galler Stadtwerke oder ein anderes Werk ist.
- Prüfen Sie im Fördergeldrechner der Energieagentur St.Gallen, ob Ihre Gemeinde einen Beitrag leistet, und beantragen Sie ihn rechtzeitig.
- Füllen Sie das Formular «Meldung Solaranlagen» für die Gemeinde aus, bei einer Batterie auch für den Speicher.
- Klären Sie bei einem geschützten Gebäude oder Ortsbild zuerst mit der Gemeinde, ob eine Bewilligung nötig ist.
- Vergleichen Sie mindestens zwei Offerten mit gleicher Leistung, Modellen und Preis inklusive MWST.
- Beantragen Sie nach der Inbetriebnahme die Einmalvergütung bei Pronovo und melden Sie im SAK-Gebiet die Herkunftsnachweise fristgerecht an.
- Deklarieren Sie die Kosten in der Steuererklärung; beim Bund ist 2028 das letzte Steuerjahr mit dem Abzug.
Häufige Fragen
Brauche ich im Kanton St. Gallen eine Baubewilligung für eine Solaranlage?
In der Regel nicht: Eine angepasste Anlage auf dem Dach oder an der Fassade melden Sie der Gemeinde mit dem Formular «Meldung Solaranlagen». Freistehende Anlagen, Anlagen an Strassen und Anlagen auf geschützten Bauten oder in sensiblen Ortsbildern brauchen eine Bewilligung.
Muss ich eine Batterie im Kanton St. Gallen melden?
Ja. Das kantonale Formular «Meldung Solaranlagen» gilt ausdrücklich auch für einen Batteriespeicher. Zusätzlich meldet der Installateur die Batterie wie die Anlage beim Netzbetreiber an.
Welche Förderung gibt es im Kanton St. Gallen für eine Solaranlage?
Die Einmalvergütung des Bundes, 360 CHF pro kW für eine angebaute Anlage unter 30 kW. Der Kanton hat keinen eigenen Beitrag; manche Gemeinden schon, etwa Balgach mit 30 % der Batteriekosten, höchstens CHF 1'500. Der Fördergeldrechner der Energieagentur St.Gallen zeigt die Beiträge Ihrer Gemeinde.
Gibt es im Kanton St. Gallen eine Solarpflicht?
Für Neubauten ja: Sie müssen einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen, höchstens 30 kWp, oder den Energiebedarf senken, sich mit Nachbarn zusammenschliessen oder eine Ersatzabgabe bezahlen. Bestehende Häuser müssen nicht nachgerüstet werden.
Wie viel bezahlt die SAK für eingespeisten Solarstrom?
2026 den Referenz-Marktpreis des BFE pro Quartal, mindestens 6 Rp./kWh unter 30 kW, dazu 1.50 Rp. für die Herkunftsnachweise. 2027 den Spotpreis, plus einen Differenzbetrag, wenn der Referenzpreis des Quartals unter 6 Rp. liegt, dazu 0.50 Rp. für die Herkunftsnachweise. Die Preise verstehen sich ohne MWST.
Kann ich die Solaranlage im Kanton St. Gallen von den Steuern abziehen?
Bei einem bestehenden Haus ja, beim Bund bis zum Steuerjahr 2028; nicht genutzte Kosten lassen sich auf zwei Steuerperioden übertragen. Förderbeiträge verringern den Abzug. Die Regeln für Neubauten, Batterien und die Zeit ab 2029 sind beim Kanton zu prüfen.
