Rückliefertarif AEW: Fixpreis oder Spotmarktpreis?

Rückliefertarif AEW: was die AEW Energie AG für Solarstrom 2026 und 2027 bezahlt, wann sich der Fixpreis mit Herkunftsnachweis lohnt, welche Fristen gelten und wie Sie im Kundenportal wählen.

Die AEW Energie AG bezahlt für Solarstrom aus Anlagen von 2 bis 30 kW nach Ihrer Wahl einen Fixpreis von 8.2 Rp./kWh inklusive Herkunftsnachweis oder einen Marktpreis ohne Herkunftsnachweis, 2026 mit mindestens 6 Rp./kWh. Den Fixpreis hält die AEW auch 2027 bei 8.2 Rp.; der Marktpreis folgt ab 2027 dem Spotpreis der Viertelstunde, plus einer Zusatzvergütung, wenn der Referenzpreis des Quartals unter 6 Rp. liegt. Für 2027 beantragen Sie den Fixpreis bis zum 7. Dezember 2026 im Kundenportal; alle Preise verstehen sich ohne MWST.

Modell20262027Herkunftsnachweise (HKN)
AEW Rücklieferung Fixpreis (2–30 kW)8.2 Rp./kWh8.2 Rp./kWh (8.86 inkl. MWST)Gehen an die AEW, im Preis enthalten
Marktpreis«Referenzmarktpreis»: Referenz-Marktpreis des BFE pro Quartal, mindestens 6 Rp. unter 30 kW«Spotmarktpreis»: Spotpreis der Viertelstunde, plus Zusatzvergütung, wenn der Referenzpreis des Quartals unter dem Minimum liegtBleiben bei Ihnen
Anlagen ab 30 kWReferenzmarktpreisAutomatisch Spotmarktpreis; bis 150 kW mit MinimalvergütungBleiben bei Ihnen

Die AEW ist nicht überall im Aargau der Netzbetreiber: Viele Gemeinden haben ein eigenes Werk. Ob die AEW Ihren Strom abnimmt, steht auf Ihrer Stromrechnung.

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Die zwei Modelle bis 30 kW

Fixpreis. Sie treten der AEW die Herkunftsnachweise Ihrer Anlage ab und erhalten dafür für jede eingespeiste kWh einheitlich 8.2 Rp., unabhängig vom Strommarkt. Die AEW nennt das «Energie inkl. HKN». Der Preis gilt für das Kalenderjahr 2027; wie bisher verlängert sich die Wahl ohne Widerruf um jeweils ein Jahr, solange die AEW am Modell festhält. Garantiert ist er also immer für ein Jahr.

Marktpreis. Sie behalten die Herkunftsnachweise und können sie selbst verkaufen. 2026 heisst das Modell «AEW Rücklieferung Referenzmarktpreis»: Sie erhalten den Referenz-Marktpreis des Bundesamts für Energie pro Quartal oder, wenn er tiefer liegt, die Minimalvergütung von 6 Rp. bei einer Anlage unter 30 kW. Ab 2027 ersetzt es das Modell «AEW Rücklieferung Spotmarktpreis». Die AEW publiziert die Preise jeweils auf aew.ch/pv.

Wichtig: Sie können sich pro Kalenderjahr nur einmal für ein Modell entscheiden. Eine neue Anlage erhält automatisch den Spotmarktpreis, bis Sie den Fixpreis beantragen.

Was sich 2027 ändert

Ab dem 1. Januar 2027 richtet sich die Vergütung nach dem Bundesrecht nach dem Preis am Spotmarkt im Day-Ahead-Handel für die Schweiz zum Zeitpunkt der Einspeisung, zum Tageskurs der Nationalbank. Die AEW bestimmt die Rücklieferung dafür anhand der Viertelstundenwerte Ihres Smart Meters.

Die Minimalvergütungen bleiben: Liegt der Referenz-Marktpreis eines Quartals unter dem Minimum, zahlt die AEW die Differenz als Zusatzvergütung obendrauf. Für eine Anlage unter 30 kW sind das 6 Rp./kWh; zwischen 30 und 150 kW mit Eigenverbrauch sinkt das Minimum mit der Leistung. Für Anlagen ohne Smart Meter nennt die AEW eine Übergangsfrist bis Ende 2027, in der sie weiter mit dem Referenz-Marktpreis abrechnet.

Den Fixpreis betrifft die Umstellung nicht: Er bleibt 2027 bei 8.2 Rp. Wie die Bundesregel für alle Netzbetreiber funktioniert, erklärt unser Ratgeber zum Rückliefertarif.

Fixpreis oder Spotmarktpreis: was lohnt sich?

Der Fixpreis gibt Planungssicherheit für ein Jahr. Der Marktpreis kann darüber oder darunter liegen: Im 1. Quartal 2026 lag der Referenzpreis für Photovoltaik bei 10.27 Rp./kWh, im 2. Quartal bei 3.90 Rp., angehoben auf das Minimum von 6 Rp. Unser Rechner rechnet für den Marktpreis mit 7 Rp./kWh im Jahresmittel, dem nach Einspeisung gewichteten Durchschnitt der Quartale vom 3. Quartal 2025 bis zum 2. Quartal 2026.

Auf dieser Basis bringt der Fixpreis rund 1.2 Rp. mehr pro eingespeiste kWh. Bei 9'264 kWh Überschuss sind das rund CHF 111 pro Jahr. Dafür geben Sie die Herkunftsnachweise ab, die Sie im Marktmodell selbst verkaufen könnten. Ein Süddach speist vor allem im Sommer über Mittag ein, wenn der Spotpreis oft am tiefsten ist; ab 2027 fällt das stärker ins Gewicht.

Voraussetzungen und Anmeldung für den Fixpreis

Für den Fixpreis muss Ihre Anlage alle diese Bedingungen erfüllen:

  • direkt am Verteilnetz der AEW angeschlossen und bei Pronovo angemeldet;
  • durch einen Auditor beglaubigt, das Original der Beglaubigung bei Pronovo hinterlegt;
  • bei Pronovo für den Handel mit Herkunftsnachweisen angemeldet;
  • naturemade star zertifizierbar, also nicht vor 2000 in Betrieb genommen und nicht freistehend;
  • keine Vergütung aus dem Einspeisevergütungssystem (EVS, früher KEV) und keine Mehrkostenfinanzierung;
  • in Betrieb, mit 2 bis 30 kW Leistung.

So läuft die Anmeldung:

  1. Sie beantragen die Abnahme der Herkunftsnachweise im Kundenportal der AEW und laden die Beglaubigung Ihrer Anlage hoch.
  2. Die AEW meldet innert zwei Wochen einen HKN-Dauerauftrag bei Pronovo an; Sie bestätigen ihn über den Link in der E-Mail von Pronovo.
  3. Danach teilt die AEW Ihnen den Fixpreis für das Kalenderjahr zu.
Anmeldung bisFixpreis ab
7. Dezember 20261. Januar 2027
15. Februar 20271. April 2027
15. Mai 20271. Juli 2027
15. August 20271. Oktober 2027

Geben Sie der AEW die HKN bereits heute ab, müssen Sie nichts tun: Sie erhalten 2027 automatisch weiter den Fixpreis. Wollen Sie ab 2027 zum Spotmarktpreis wechseln, ändern Sie das Produkt im Kundenportal; die AEW beendet dann den Dauerauftrag bei Pronovo. Die Vergütung zahlt die AEW quartalsweise aus oder schreibt sie der nächsten Rechnung gut.

Balkonkraftwerke bis 1.99 kW erhalten keinen Fixpreis, weil Pronovo für sie keine Herkunftsnachweise ausstellt.

Anschluss und Einspeisebegrenzung

Bevor die Anlage einspeist, reicht Ihr Installateur bei der AEW ein Anschlussgesuch ein. Nach den Anschlussbedingungen der AEW prüft sie das Gesuch, bestimmt den Einspeisepunkt und plant, falls nötig, eine Verstärkung ihres Netzes; für die Kostenteilung gilt die jeweilige Weisung der ElCom. Die Art der Messung bestimmt die AEW, und die Kosten einer vorgeschriebenen Messung trägt der Produzent. Die weiteren Schritte bis zur Inbetriebnahme zeigt der Ratgeber Solaranlage installieren.

Seit 2026 darf jeder Verteilnetzbetreiber höchstens 3 % der jährlich erzeugten Energie einer Anlage am Anschlusspunkt abregeln, ohne dafür zu bezahlen (Art. 19c StromVV), und muss Sie auf Anfrage oder mindestens jährlich über Gründe und Umfang informieren. Ob und wie die AEW davon Gebrauch macht, ist bei der AEW zu prüfen. Bei 11'475 kWh Jahresproduktion wären 3 % höchstens 344 kWh, zu 8.2 Rp. höchstens rund CHF 28 pro Jahr.

Rechenbeispiel: ein Haus im AEW-Gebiet

Unser Rechner rechnet mit einem Haus mit 7'500 kWh Verbrauch pro Jahr (ElCom-Profil mit elektrischem Boiler), das tagsüber zeitweise bewohnt ist, und einer Anlage mit 10 kWp nach Süden mit 30° Neigung, Ertrag von Aarau laut PVGIS. Die selbst genutzte kWh spart bei der AEW 29.1 Rp. inkl. MWST (ElCom-Tarife 2027, ohne Grundgebühr und Messung). Die Anlage kostet laut Preisstudie 2025 von EnergieSchweiz CHF 23'304 inkl. MWST, nach der Einmalvergütung von Pronovo von CHF 3'600 also CHF 19'704.

Marktpreis (7 Rp.)Fixpreis (8.2 Rp.)Batterie 10 kWh
Selbst genutzt2'211 kWh2'211 kWh5'664 kWh
Eingespeist9'264 kWh9'264 kWh5'431 kWh
Erlös für den ÜberschussCHF 648CHF 760CHF 380
Ersparnis im ersten JahrCHF 1'292CHF 1'403CHF 2'028
Amortisation15.7 Jahre14.4 Jahre13.5 Jahre

Die Fixpreis-Spalte nimmt an, dass die AEW den Preis während der ganzen Laufzeit hält; zugesichert ist er jeweils für ein Jahr. Die Rechnung nimmt gleichbleibende Preise an, 0.4 % weniger Ertrag pro Jahr und keinen Steuerabzug. Das sind Schätzungen unseres Rechners, keine Offerte.

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Mein jährlicher Stromverbrauch beträgt

Mit Ihrem jährlichen Stromverbrauch legen wir Ihre Solaranlage aus.

Trifft etwas davon zu?

Mehrfamilienhaus oder Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): Geben Sie den gesamten Verbrauch aller Wohnungen ein.

Sichere VerbindungEine Schätzung mit Annahmen, die Sie sehen und ändern können

Bei der AEW ist eine selbst verbrauchte kWh mit 29.1 Rp. rund dreieinhalbmal so viel wert wie eine eingespeiste zum Fixpreis. Deshalb verkürzt in diesem Beispiel sogar eine Batterie die Amortisation; Ihr eigener Verbrauch entscheidet. Förderung, Bewilligung und Steuern im Aargau fasst unser Ratgeber zur Solaranlage im Kanton Aargau zusammen, weitere Fälle der Ratgeber Lohnt sich eine Solaranlage?.

Steuern und MWST

Nicht mehrwertsteuerpflichtige Produzenten erhalten die Tarife ohne MWST, mehrwertsteuerpflichtige mit MWST (8.86 statt 8.2 Rp. beim Fixpreis). Die Vergütung kann steuerbares Einkommen sein; mehr dazu im Ratgeber Solaranlage von den Steuern abziehen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Rückliefertarif der AEW?

Für Anlagen von 2 bis 30 kW nach Wahl 8.2 Rp./kWh inklusive Herkunftsnachweis (Fixpreis, 2026 und 2027) oder der Marktpreis ohne Herkunftsnachweis: 2026 der Referenz-Marktpreis des Quartals, mindestens 6 Rp./kWh; ab 2027 der Spotpreis der Viertelstunde plus eine Zusatzvergütung, wenn der Referenzpreis des Quartals unter 6 Rp. liegt. Alle Preise ohne MWST.

Bis wann muss ich den Fixpreis für 2027 wählen?

Damit der Fixpreis ab 1. Januar 2027 gilt, melden Sie sich bis zum 7. Dezember 2026 im Kundenportal an. Spätere Fristen sind der 15. Februar, 15. Mai und 15. August 2027 für den Beginn des folgenden Quartals.

Was passiert mit meiner Anlage ab 2027, wenn ich nichts tue?

Haben Sie heute den Fixpreis, behalten Sie ihn. Haben Sie das Modell ohne HKN, stellt die AEW Sie automatisch auf den Spotmarktpreis um. Eine neue Anlage erhält ebenfalls den Spotmarktpreis.

Ist der Fixpreis besser als der Spotmarktpreis?

Mit dem Marktwert von 7 Rp., mit dem unser Rechner rechnet, bringt er rund 1.2 Rp. mehr pro kWh, bei 10 kWp rund CHF 111 pro Jahr. Dafür treten Sie die Herkunftsnachweise ab. In Jahren mit hohen Strompreisen kann der Marktpreis höher liegen.

Braucht meine Anlage für den Fixpreis eine Beglaubigung?

Ja. Die Anlage muss von einem Auditor beglaubigt und bei Pronovo für den Handel mit Herkunftsnachweisen angemeldet sein. Die Beglaubigung laden Sie im Kundenportal der AEW hoch.

Darf die AEW meine Anlage abregeln?

Das Bundesrecht erlaubt jedem Netzbetreiber seit 2026, höchstens 3 % der jährlich erzeugten Energie am Anschlusspunkt ohne Vergütung abzuregeln. Wie die AEW das umsetzt, erfahren Sie bei der AEW.