Rückliefertarife EKZ: was EKZ 2026 und 2027 bezahlt
Rückliefertarife EKZ: wie EKZ den eingespeisten Solarstrom 2026 und ab 2027 vergütet, was die Herkunftsnachweise bringen, wann EKZ die Einspeisung begrenzen darf und wie Sie Ihre Anlage anmelden.
EKZ bezahlt für eingespeisten Solarstrom 2026 den Referenz-Marktpreis des Bundesamts für Energie, mindestens 6 Rp./kWh bei einer Anlage unter 30 kW, und ab dem 1. Januar 2027 den Spotpreis der Viertelstunde, plus eine Prämie auf jede kWh, wenn der Referenzpreis des Quartals unter diesem Minimum liegt. Verkaufen Sie EKZ zusätzlich die Herkunftsnachweise, kommen 2027 bis zu 3 Rp. im Winter und bis zu 0.5 Rp. im Sommer dazu. Für ein Haus mit 10 kWp sind das in unserem Beispiel rund CHF 650 bis 775 pro Jahr, ohne MWST.
| 2026 | 2027 | |
|---|---|---|
| Basisvergütung | Referenz-Marktpreis des BFE pro Quartal | Spotpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung (Day-Ahead, Schweiz) |
| Minimum unter 30 kW | 6.00 Rp./kWh | 6.00 Rp./kWh, als Prämie auf jede eingespeiste kWh, wenn der Referenzpreis des Quartals tiefer liegt |
| Herkunftsnachweise (HKN) | bis zu 3.0 Rp./kWh | bis zu 3.00 Rp./kWh (Januar–März, Oktober–Dezember), bis zu 0.50 Rp./kWh (April–September); nichts bei negativen Preisen |
| Balkonkraftwerk bis 600 W ohne Smart Meter | Pauschale von CHF 26 pro Jahr | Pauschale von CHF 27 pro Jahr |
| Ohne kommunizierenden Smart Meter | — | Bestehende Anlagen weiter zum Referenz-Marktpreis |
EKZ ist der Netzbetreiber für grosse Teile des Kantons Zürich ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur. Ob EKZ Ihr Netzbetreiber ist, sehen Sie auf der Stromrechnung.
Die Vergütung 2026
2026 vergütet EKZ den eingespeisten Strom nach dem Referenz-Marktpreis, den das Bundesamt für Energie nach jedem Quartal berechnet und veröffentlicht. Für Solaranlagen bis 150 kWp gilt eine gesetzliche Minimalvergütung: 6 Rp./kWh unter 30 kW. Im 1. Quartal 2026 lag der Referenzpreis für Photovoltaik bei 10.27 Rp./kWh, im 2. Quartal bei 3.90 Rp./kWh; eine kleine Anlage erhielt also 10.27 und 6.00 Rp.
Dazu kommt die HKN-Vergütung von bis zu 3.0 Rp./kWh, wenn Sie EKZ Ihre Herkunftsnachweise verkaufen. Sie ist durch die sogenannte Anrechenbarkeitsgrenze gedeckelt, die das nächste Kapitel erklärt.
Die Vergütung ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 gilt ein neues Bundesgesetz: Die Basisvergütung richtet sich nach dem Preis am Spotmarkt im Day-Ahead-Handel für die Schweiz zum Zeitpunkt der Einspeisung, umgerechnet zum Tageskurs der Schweizerischen Nationalbank. Dieser Preis kann sich jede Viertelstunde ändern.
Die Minimalvergütung bleibt, wird aber anders ausbezahlt. Liegt der Referenz-Marktpreis eines Quartals unter 6 Rp., zahlt EKZ die Differenz als Minimalvergütungsprämie auf jede eingespeiste kWh des Quartals. EKZ rechnet in einem Blogbeitrag vor: Beträgt der Referenzpreis 4 Rp., erhält jede kWh 2 Rp. Prämie zusätzlich zum Spotpreis.
Smart Meter. Der Spotpreis setzt einen kommunikativen Smart Meter mit viertelstündlicher Messung voraus. Bestehende Anlagen ohne einen solchen Zähler vergütet EKZ weiterhin nach dem Referenz-Marktpreis, bis der Zähler ersetzt ist; das Bundesrecht erlaubt das längstens bis Ende 2027. Mit der Anlagenummer auf Ihrer Rechnung können Sie bei EKZ online abfragen, welches Modell für Ihre Anlage gilt; verbindlich erfahren Sie es spätestens mit der Beilage zur Rechnung des 3. Quartals im Oktober.
Negative Preise. Wenn in einer Viertelstunde sehr viel Strom im Netz ist, kann der Spotpreis negativ werden. Die ab 2027 geltende Verordnung sieht dafür keine Sonderregel vor: Laut EKZ wird Strom, den Sie in einer Viertelstunde mit negativem Preis einspeisen, negativ vergütet, und die Prämie gleicht das nicht aus, weil sie am Referenz-Marktpreis des Quartals bemessen wird. In diesen Viertelstunden setzt EKZ zudem die HKN-Vergütung aus.
Wie die Bundesregel für alle Netzbetreiber funktioniert, erklärt unser Ratgeber zum Rückliefertarif.
Herkunftsnachweise an EKZ verkaufen
Ein Herkunftsnachweis bescheinigt, dass Ihr Strom aus einer erneuerbaren Quelle stammt. Sie können ihn EKZ verkaufen oder alle HKN an Dritte. EKZ bezahlt die HKN-Vergütung nur, wenn auch der Strom physisch an EKZ geht.
- Höhe 2027: bis zu 3.00 Rp./kWh von Januar bis März und Oktober bis Dezember, bis zu 0.50 Rp./kWh von April bis September.
- Deckel: EKZ darf die HKN-Vergütung kürzen, wenn Basisvergütung und HKN zusammen die Anrechenbarkeitsgrenze überschreiten. Für eine Anlage mit Eigenverbrauch unter 100 kW liegt sie bei 10.96 Rp./kWh.
- Kleine Anlagen: Unter 2 kVA stellt Pronovo keine HKN aus; ein Balkonkraftwerk erhält nur die Basisvergütung oder die Pauschale.
- Wechsel: Sie können per Quartalsbeginn wechseln. Melden Sie es auf myEKZ bis zum 15. November, 15. Februar, 15. Mai oder 15. August.
Weil ein Süddach im Sommer am meisten einspeist, bringt die Staffelung weniger, als 3 Rp. vermuten lassen. In unserem Zürcher Referenzfall fallen 35.1 % des Überschusses auf die Monate Oktober bis März. Mit den Höchstsätzen ergibt das im Mittel rund 1.4 Rp. pro eingespeiste kWh, bei 9'237 kWh Überschuss also rund CHF 127 pro Jahr.
Wann EKZ die Einspeisung begrenzen darf
Seit 2026 darf ein Netzbetreiber höchstens 3 % der jährlich erzeugten Energie einer Anlage am Anschlusspunkt abregeln, ohne dafür zu bezahlen (Art. 19c StromVV). Er muss Sie auf Anfrage oder mindestens jährlich über Gründe und Umfang informieren.
Nach Art. 20.3 ihrer Allgemeinen Bedingungen kann EKZ das bei allen bestehenden und neuen Anlagen verlangen. Bei einer Solaranlage entspricht sie laut EKZ einer Leistungsbegrenzung auf 70 % der Anlagenleistung am Anschlusspunkt. Die Begrenzung gilt am Anschlusspunkt: Betroffen sind vor allem die Mittagsspitzen im Sommer, nicht der Strom, den Sie im Haus direkt verbrauchen. Bei 11'446 kWh Jahresproduktion sind 3 % höchstens 343 kWh; zu 7 Rp. wären das höchstens rund CHF 24 pro Jahr.
Rechenbeispiel: ein Haus im EKZ-Gebiet
Unser Rechner rechnet mit einem Haus mit 7'500 kWh Verbrauch pro Jahr (ElCom-Profil mit elektrischem Boiler), das tagsüber zeitweise bewohnt ist, und einer Anlage mit 10 kWp nach Süden mit 30° Neigung, Ertrag der Stadt Zürich laut PVGIS. Die selbst genutzte kWh spart bei EKZ 24.0 Rp. inkl. MWST (ElCom-Tarife 2027, ohne Grundgebühr und Messung). Die Anlage kostet laut Preisstudie 2025 von EnergieSchweiz CHF 23'304 inkl. MWST, nach der Einmalvergütung von CHF 3'600 also CHF 19'704.
| Ohne HKN (7 Rp.) | Mit HKN (7 + 1.38 Rp.)Mit HKN an EKZ (7 + 1.38 Rp.) | Batterie 10 kWhMit Batterie 10 kWh, ohne HKN | |
|---|---|---|---|
| Selbst genutzt | 2'209 kWh | 2'209 kWh | 5'674 kWh |
| Eingespeist | 9'237 kWh | 9'237 kWh | 5'390 kWh |
| Erlös für den Überschuss | CHF 647 | CHF 774 | CHF 377 |
| Ersparnis im ersten Jahr | CHF 1'177 | CHF 1'304 | CHF 1'739 |
| Amortisation | 17.3 Jahre | 15.6 Jahre | 15.8 Jahre |
Die 7 Rp. sind der Wert unseres Rechners für den Marktpreis mit Minimum: der nach Einspeisung gewichtete Durchschnitt der vier Quartale vom 3. Quartal 2025 bis zum 2. Quartal 2026. Die HKN-Spalte nimmt die Höchstsätze von EKZ für 2027 an: 3.00 Rp. von Oktober bis März und 0.50 Rp. von April bis September. Die Rechnung nimmt gleichbleibende Preise an, 0.4 % weniger Ertrag pro Jahr und keinen Steuerabzug. Das sind Schätzungen, keine Offerte.
Die selbst verbrauchte kWh ist bei EKZ gut dreimal so viel wert wie die eingespeiste. Deshalb bringt es oft mehr, Verbrauch in die Sonnenstunden zu verschieben, als auf einen höheren Rückliefertarif zu hoffen; ob sich dafür ein Batteriespeicher lohnt, zeigt der Ratgeber dazu. Weitere Fälle stehen im Ratgeber Lohnt sich eine Solaranlage?.
So melden Sie Ihre Anlage bei EKZ an
Die Checkliste von EKZ für Stromproduzenten beschreibt diese Reihenfolge:
- Technisches Anschlussgesuch: Ihr Installateur reicht es über das digitale Meldewesen (ElektroForm) ein; die zuständige Netzregion prüft es. Je nach Grösse und Bewilligungen rechnet EKZ mit einer Verfahrensdauer von 4 Monaten bis zu mehreren Jahren.
- Installationsanzeige: Der Installateur meldet die Installation; spätestens dann teilt EKZ mit, ob Überschuss oder Nettoproduktion gemessen wird.
- Zähler und Sicherheitsnachweis: EKZ baut den Zähler ein. Der Installateur prüft die Anlage und stellt EKZ eine Kopie des Sicherheitsnachweises zu; EKZ erteilt die Betriebsbewilligung.
- Anmeldung auf myEKZ: Nach der Inbetriebnahme melden Sie die Anlage für die Rücklieferung an. Halten Sie Ihre Kontonummer bereit, allenfalls die MWST-Nummer, und geben Sie an, ob Sie die HKN verkaufen und die Einmalvergütung beantragt haben.
- Beglaubigung bei Pronovo: Für HKN und für die Einmalvergütung von Pronovo müssen die Anlagedaten bei Pronovo registriert und beglaubigt sein.
- HKN-Dauerauftrag: Nach dem Antrag auf myEKZ erhalten Sie von Pronovo eine E-Mail zum vorbereiteten Dauerauftrag und bestätigen ihn spätestens 14 Tage vor Quartalsbeginn.
Die Gemeinde und die Baubewilligung sind ein eigener Schritt; unser Ratgeber zur Solaranlage im Kanton Zürich und der Ratgeber Solaranlage installieren zeigen das ganze Verfahren. Ein Balkonkraftwerk bis 600 W melden Sie nach den Vorgaben des Netzbetreibers.
Steuern und MWST
Sind Sie nicht mehrwertsteuerpflichtig, erhalten Sie die Tarife ohne MWST. Die Vergütung für den Überschuss kann steuerbares Einkommen sein; die Regeln und den Abzug der Anlagekosten erklärt unser Ratgeber Solaranlage von den Steuern abziehen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Rückliefertarif von EKZ 2026?
EKZ bezahlt den Referenz-Marktpreis des BFE pro Quartal, bei einer Anlage unter 30 kW mindestens 6 Rp./kWh: 10.27 Rp. im 1. und 6.00 Rp. im 2. Quartal 2026. Dazu kommen bis zu 3.0 Rp./kWh, wenn Sie EKZ die Herkunftsnachweise verkaufen. Alle Beträge ohne MWST.
Was ändert sich 2027 bei EKZ?
Die Basisvergütung folgt dem Spotpreis der Viertelstunde, plus einer Prämie auf jede kWh, wenn der Referenzpreis des Quartals unter 6 Rp. liegt. Die HKN-Vergütung sinkt im Sommerhalbjahr auf höchstens 0.50 Rp. und entfällt bei negativen Preisen.
Brauche ich für den Spotpreis einen neuen Zähler?
Ja, einen kommunikativen Smart Meter mit viertelstündlicher Messung. Bestehende Anlagen ohne diesen Zähler erhalten weiter den Referenz-Marktpreis. Die Online-Abfrage mit Ihrer Anlagenummer auf ekz.ch zeigt, welches Modell gilt.
Lohnt es sich, die Herkunftsnachweise an EKZ zu verkaufen?
Für ein typisches Haus bringt es rund 1.4 Rp. pro eingespeiste kWh, also rund CHF 127 pro Jahr bei 10 kWp. Voraussetzung sind die Beglaubigung bei Pronovo und ein bestätigter Dauerauftrag. Unter 2 kVA gibt es keine HKN.
Darf EKZ meine Anlage abregeln?
Ja, höchstens 3 % der jährlich erzeugten Energie am Anschlusspunkt, ohne Vergütung. Bei Solaranlagen entspricht das laut EKZ einer Begrenzung auf 70 % der Leistung. Den selbst verbrauchten Strom betrifft das nicht.
Was bezahlt EKZ für ein Balkonkraftwerk?
Für eine steckerfertige Anlage bis 600 W ohne Smart Meter bezahlt EKZ 2027 eine Pauschale von CHF 27 pro Jahr.
