Photovoltaik Förderung Schweiz: was Sie 2026 erhalten

Bei der Photovoltaik Förderung Schweiz kommt das erste Geld vom Bund: die Einmalvergütung von Pronovo, ausbezahlt nach der Inbetriebnahme. Die Kantone geben für ein gewöhnliches Solardach selten zusätzliches Geld; sie unterstützen vor allem Fassaden, die Kombination mit Wärmedämmung und Batterien.

Für ein Haus zählt überall die Einmalvergütung des Bundes: 360 CHF pro kW angebauter Module auf dem Dach, ausbezahlt von Pronovo nach der Inbetriebnahme, also CHF 3'600 für 10 kWp. Die Kantone fördern ein gewöhnliches Solardach selten: Unter den Programmen 2026, die wir gelesen haben, gibt nur das Tessin für jede Anlage einen Betrag dazu, und Appenzell Ausserrhoden tut es bis Ende 2026. Anderswo fliesst das kantonale Geld in Module an Fassaden oder mit starker Neigung, in die Wärmedämmung zusammen mit Solarmodulen und in Batterien. Genf und die Stadt Zürich legen einen Beitrag ihres Elektrizitätswerks dazu.

Diese Seite fasst diese Beiträge Kanton für Kanton zusammen, mit dem Zeitpunkt, zu dem Sie sie beantragen müssen. Die Einmalvergütung selbst, ihre Ansätze und ihren Antrag erklärt unser Ratgeber zur Einmalvergütung von Pronovo.

Die Förderung auf einen Blick

BeitragWer bezahltFür ein HausWann beantragen
Einmalvergütung (EIV)Bund, über Pronovo360 CHF/kW angebaut, 400 CHF/kW integriert, unter 30 kWNach der Inbetriebnahme
NeigungswinkelbonusPronovo+200 CHF/kW angebaut oder +400 CHF/kW integriert, für Teile mit 75° Neigung oder mehrMit der EIV
Kantonaler Zuschlag für jedes DachTessin (CU-FER); Appenzell Ausserrhoden bis Ende 202650 % der EIV ohne Boni (Tessin, bis 30 kW); bis zu 50 % der EIV (Appenzell Ausserrhoden)Nach der Inbetriebnahme
Gezielte kantonale FörderungMehrere KantoneFassade oder stark geneigte Module, Wärmedämmung mit Solarmodulen, BatterienIn der Regel vor Baubeginn
Beitrag der Gemeinde oder des ElektrizitätswerksGemeinden, SIG, ewz …Je nach ProgrammJe nach Programm
SteuerabzugBundes- und KantonssteuernAbzugsfähige Kosten bei einem bestehenden Haus, bis zum Steuerjahr 2028In der Steuererklärung

Der Steuerabzug ist keine Förderung, wiegt aber oft schwerer als die kantonalen Beiträge. Unser Ratgeber Solaranlage von den Steuern abziehen erklärt ihn Kanton für Kanton.

Die Einmalvergütung: die Basis in der ganzen Schweiz

Die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) gilt für Anlagen von 2 kW bis unter 100 kW. Bei einer Inbetriebnahme seit dem 1. April 2025 gibt es keinen Grundbeitrag: nur 360 CHF pro kW bis 30 kW und 300 CHF pro kW von 30 bis unter 100 kW für eine angebaute oder freistehende Anlage; 400 und 330 CHF pro kW für eine integrierte Anlage. Sie deckt höchstens 30 % der Investitionskosten von Referenzanlagen. Pronovo zahlt sie ohne MWST aus.

Sie beantragen sie nach der Inbetriebnahme. Pronovo bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs und führt eine Warteliste, wenn die Mittel nicht reichen. Pronovo veröffentlicht für 2026 keine Wartezeit; von Januar bis August 2026 gingen 23'794 Anträge für kleine Anlagen ein. Der Winterstrombonus und der Parkflächenbonus sind Anlagen ab 100 kW vorbehalten: Sie betreffen ein Haus nicht.

«700 Franken plus 300 Franken pro kWp»?

Kommerzielle Websites nennen noch einen Grundbeitrag von 700 Franken. Diesen gibt es nicht mehr: Bei einer Inbetriebnahme seit dem 1. April 2025 beginnt die Rechnung bei null, dann 360 CHF pro kW bis 30 kW für eine angebaute Anlage.

Was die Kantone 2026 bezahlen

Das Gebäudeprogramm, finanziert aus der CO2-Abgabe und von den Kantonen umgesetzt, fördert thermische Sonnenkollektoren, aber keine Photovoltaikmassnahme. Jeder Kanton entscheidet deshalb selbst, ob er die Photovoltaik fördert. Die Tabelle gibt die kantonalen Programme 2026 wieder, die wir gelesen haben; «keine» heisst, dass die offizielle Programmseite weder Photovoltaik noch Batterien erwähnt.

Westschweiz, Bern und Tessin

KantonFörderung 2026 für Photovoltaik oder BatterieGut zu wissen
GenfKanton: keine für Photovoltaik. SIG: Solarprämie von 25 % der EIV (2 bis unter 30 kWp) oder 15 % (30 bis 100 kWp), für eine Anlage, die nach dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen und von Pronovo zertifiziert wurde; Batterie: CHF 130 pro kWhBatterie mit höchstens 15 kWh, also höchstens CHF 1'950
WaadtWärmedämmung mit Solarmodulen (Massnahme M-01): CHF 100 pro m² statt 70, wenn die Module mindestens 50 % des gut besonnten Dachs oder der Fassade bedecken. Kulturerbe (S04): Bei einem geschützten Gebäude bezahlen zwei Dienststellen je einen Drittel der Mehrkosten integrierter Module, bis je CHF 20'000S04: zuerst Baubewilligung, mindestens 2 kW. Keine Batterieförderung gefunden
WallisKeine kantonale Photovoltaikförderung bekanntBeim Kanton zu prüfen
FreiburgKeine: Der Kanton verweist auf das Programm von Pronovo und fördert die Solarthermie—
NeuenburgBatterie: CHF 800 + CHF 80 pro kWh, ab 3 kWh, höchstens 2 kWh pro kWp Module und 50 % der KostenBatterien, die nach dem 1. März 2026 in Betrieb genommen wurden; Antrag nach der Inbetriebnahme, innerhalb von 6 Monaten nach dem Sicherheitsnachweis
JuraKeine auf kantonaler EbeneEine Gemeinde kann Beiträge geben: Moutier zahlt zum Beispiel CHF 3'000 für integrierte Solarziegel
BernKeine für Photovoltaik oder Batterien; nur die Solarthermie wird gefördert—
TessinCU-FER: 50 % der EIV bis 30 kW, ein Drittel der EIV darüber, für eine seit dem 1. April 2022 in Betrieb genommene AnlageSeit 2024 keine Voranmeldung; mindestens 850 Betriebsstunden pro Jahr bei einer Neigung unter 75°; Überschuss und Herkunftsnachweise werden während 12 Jahren zum Marktpreis an die AET verkauft

Deutschschweiz

KantonFörderung 2026 für Photovoltaik oder BatterieGut zu wissen
ZürichKanton: Zusatzbeitrag für die gleichzeitige Installation einer Photovoltaikanlage, CHF 20 pro m² Modulfläche, auf einem Dach oder einer Fassade, die im kantonalen Förderprogramm gedämmt werden. Stadt Zürich (ewz), ab 1. August 2026: Grundbeitrag von CHF 5'000 plus ein Betrag pro kWp; CHF 3'000 zusätzlich für eine bewilligungspflichtige Anlage auf einem bestehenden Gebäude; Batterie: CHF 1'000 + CHF 100 pro kWh (3 bis 100 kWh), mit Photovoltaik und EnergiemanagementDie ewz-Beiträge enthalten die EIV: ewz zahlt nur die Differenz
LuzernKeine: «wird vom Bund gefördert»—
UriPhotovoltaik für Winterstrom auf einem bestehenden Gebäude (60 bis 90°, ab 2 kWp): CHF 1'000 + CHF 250 pro zusätzliches kWp, bis CHF 50'000Fassadenintegrierte Anlage im Rahmen einer Sanierung der Gebäudehülle: CHF 400 pro m²
SchwyzKeine—
ObwaldenWinteroptimierte Photovoltaik (75 bis 90°, ab 2 kWp): CHF 1'000 + CHF 750 pro kWp, bis CHF 8'000Gesuch vor Baubeginn
NidwaldenKeine—
GlarusNeigungswinkelbonus GL-31 (Teile mit 75° oder mehr, ab 2 kWp): CHF 250 pro kWp, bis CHF 15'000Ausbezahlt nach dem Förderentscheid von Pronovo; fragen Sie die Energiefachstelle, ob das Gesuch vor Baubeginn eingereicht werden muss
ZugKeine—
SolothurnKeine—
Basel-StadtAktion Solarkraftwerk Basel, Dachsanierung: CHF 50 pro m², verdoppelt auf CHF 100, wenn Module mindestens 90 % der gut geeigneten sanierten Fläche bedecken (Solarkataster); Fassade: 70, verdoppelt auf 140—
Basel-LandschaftBonus Photovoltaik-Anlage mit Wärmedämmung: +CHF 40 pro m² Modulfläche auf dem Dach, +CHF 120 an der FassadeKeine Batterieförderung gefunden
SchaffhausenBatterie: CHF 1'000 ab 10 kWh nutzbarer Kapazität, höchstens 25 % der Kosten. Erdsonden- oder Wasser-Wärmepumpe als Ersatz einer fossilen oder elektrischen Heizung, mit einer neuen Photovoltaikanlage von mindestens 30 W pro m² Energiebezugsfläche: CHF 3'000 für ein EinfamilienhausGesuch vor der Installation
Appenzell AusserrhodenBis zu 50 % der EIV (kM-21 Photovoltaikanlage) für eine seit dem 1. September 2025 in Betrieb genommene Anlage, Gesuch nach dem Entscheid von PronovoAnlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen: Gesuch bis Ende 2027. Neubau: Die gesetzlich verlangte Mindestleistung wird nicht gefördert. Ab 1. Januar 2027 nur noch winteroptimierte Photovoltaik oder Photovoltaik kombiniert mit Wärmedämmung, Gesuch vor Baubeginn.
Appenzell InnerrhodenKeine—
St. GallenKeine eigene kantonale FörderungDie Gemeinden unterscheiden sich: Balgach zahlt zum Beispiel 30 % einer Batterie, bis CHF 1'500
GraubündenPV Winterstrom (60 bis 90°, ab 3 kWp, Globalstrahlung über 1'250 kWh/m² pro Jahr): CHF 300 pro kWpGesuch vor Baubeginn; öffentliche Beiträge höchstens 50 % der Kosten
AargauBonus Wärmedämmung mit Photovoltaik: +CHF 20 bis +CHF 100 pro m² je nach DachtypGebäude mit Baubewilligung vor 2000
ThurgauBatterie: CHF 1'000 ab 10 kWh, 2026 wieder eingeführtKontingent 2026 erreicht, Warteliste für 2027, falls das Programm weiterläuft

Die Programme ändern jedes Jahr. Bevor Sie mit einem Betrag rechnen, öffnen Sie die Seite des Kantons für das Jahr Ihrer Arbeiten.

Gemeinden und Elektrizitätswerke

Die grosszügigsten Beiträge kommen manchmal aus nächster Nähe: von der Gemeinde oder vom Elektrizitätswerk, das Ihnen den Strom liefert. Suchen Sie in dieser Reihenfolge, vom Genauesten zum Breitesten:

  1. Ihre Gemeinde (offizielle Website, Energiefachstelle);
  2. Ihr Netzbetreiber oder Elektrizitätswerk (SIG, ewz, SIL …);
  3. Ihr Kanton;
  4. der Bund, über Pronovo.

Die Suchmaschine energiefranken.ch von EnergieSchweiz listet die Programme nach PLZ auf. Sie dient als Ausgangspunkt; massgebend für Betrag, Bedingungen und Frist ist die Seite des Programms selbst. Prüfen Sie auch die Technologie: Ein Beitrag an die Solarthermie bezahlt keine Photovoltaikmodule, und ein Beitrag an «Winterstrom-Photovoltaik» verlangt eine starke Neigung.

Batterien: keine EIV, einige lokale Beiträge

Die Einmalvergütung wird nach der Leistung der Module berechnet: Ein Batteriespeicher erhält keine. 2026 kommen die Batteriebeiträge, die wir gefunden haben, von Neuenburg, Schaffhausen und Thurgau (dessen Kontingent erschöpft ist), von SIG in Genf, von ewz in der Stadt Zürich und von einigen Gemeinden. Laut der Preisstudie 2025 von EnergieSchweiz kostet eine zusammen mit der Anlage installierte Batterie mit 10 kWh rund CHF 6'964 inkl. MWST.

Beispiel: Batterie mit 10 kWhRechnungBeitrag
Neuenburg, mit 10 kWp800 + 10 × 80CHF 1'600
Genf (SIG)10 × 130CHF 1'300
SchaffhausenPauschale, höchstens 25 % der KostenCHF 1'000
Stadt Zürich (ewz)1'000 + 10 × 100CHF 2'000

Zum richtigen Zeitpunkt beantragen

Das Datum des Gesuchs entscheidet oft über den Beitrag. Die meisten kantonalen Beiträge müssen vor Baubeginn beantragt werden; ein nachträglich eingereichtes Dossier wird abgelehnt. Einige Beiträge werden dagegen nach der Inbetriebnahme beantragt:

  • die Einmalvergütung von Pronovo;
  • der Zuschlag CU-FER im Tessin;
  • der Batteriebeitrag von Neuenburg;
  • der Zuschlag von Appenzell Ausserrhoden, für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen.

Die Beiträge lassen sich oft kombinieren, aber nicht unbegrenzt: Glarus und Graubünden begrenzen die öffentlichen Beiträge insgesamt auf 50 % der Kosten, Schaffhausen und Thurgau ihre Batteriebeiträge auf 25 %. Die erhaltenen Beträge verringern zudem die Kosten, die Sie von den Steuern abziehen können.

Die Anlage selbst wird separat gemeldet: Ein genügend angepasstes Solardach braucht in Bau- und Landwirtschaftszonen keine Baubewilligung, es wird vor Baubeginn gemeldet, in der Regel bei der Gemeinde. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber Meldeverfahren oder Baubewilligung.

Beispiel: was die Förderung bei 10 kWp ändert

Die Preisstudie 2025 von EnergieSchweiz beziffert eine angebaute Anlage mit 10 kWp auf dem Dach auf rund CHF 23'304 inkl. MWST. So viel bleibt vor dem Steuerabzug je nach Ort zu bezahlen:

OrtFörderungVerbleibende Kosten
Kanton ohne Zuschlag (Waadt, Bern, Luzern …), ohne GemeindebeitragEIV: 10 × 360 = CHF 3'600CHF 19'704
Genf (Netz SIG)EIV CHF 3'600 + SIG-Prämie 25 % CHF 900CHF 18'804
TessinEIV CHF 3'600 + CU-FER 50 % CHF 1'800CHF 17'904

In unserem Referenzfall des Rechners in Zürich (Haus mit 7'500 kWh pro Jahr, 10 kWp ohne Batterie, kantonaler Medianpreis von 24.1 Rp. pro kWh inkl. MWST nach den ElCom-Tarifen 2027, ohne Grundgebühr und Messung) senkt die Einmalvergütung die Amortisationszeit von 20.6 auf 17.3 Jahre. Diese Rechnung verwendet einen Rückliefertarif von 7 Rp. (ab 2027 Marktpreis der Viertelstunde mit mindestens 6 Rp.), gleichbleibende Preise und keinen Steuerabzug. Das sind Schätzungen unseres Rechners, keine Offerte.

Mein jährlicher Stromverbrauch beträgt

Mit Ihrem jährlichen Stromverbrauch legen wir Ihre Solaranlage aus.

Mehrfamilienhaus oder Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): Geben Sie den gesamten Verbrauch aller Wohnungen ein.

Sichere VerbindungEine Schätzung mit Annahmen, die Sie sehen und ändern können

Der Solarrechner wendet die Einmalvergütung auf die Leistung an, die Sie wählen. Unser Ratgeber Lohnt sich eine Solaranlage? zeigt weitere Fälle, und derjenige zu den Kosten einer Solaranlage erklärt, was der Ausgangsbetrag umfasst.

Die Steuern: eine indirekte Förderung bis 2028

Bei einem bestehenden Haus sind die Kosten der Anlage bis zum Steuerjahr 2028 bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen bei der Kantonssteuer abzugsfähig. Die Abschaffung des Eigenmietwerts auf den 1. Januar 2029 beendet den Abzug beim Bund; die Kantone können ihren Abzug für eine begrenzte Zeit beibehalten, längstens bis 2050. Erhaltene Förderbeiträge verringern den abzugsfähigen Betrag. Alle Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber Solaranlage von den Steuern abziehen.

Der eingespeiste Strom ist keine Förderung: Ihr Netzbetreiber bezahlt ihn nach dem Rückliefertarif, zusätzlich zur Einmalvergütung. Im Tessin verkauft eine Anlage, die den CU-FER erhält, ihren Überschuss an die AET.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Damit Ihnen kein Beitrag entgeht

  • Suchen Sie vor der Unterschrift die Beiträge Ihrer Gemeinde, Ihres Elektrizitätswerks und Ihres Kantons für das Jahr der Arbeiten.
  • Reichen Sie die Gesuche «vor Baubeginn» ein und warten Sie die schriftliche Bestätigung ab, wenn das Programm sie verlangt.
  • Lassen Sie die Anlage bei der Gemeinde melden oder bewilligen.
  • Lassen Sie die Anlage nach der Inbetriebnahme registrieren und reichen Sie den Antrag auf Einmalvergütung bei Pronovo ein.
  • Reichen Sie danach die Gesuche «nach Inbetriebnahme» ein: Tessin, Neuenburg für die Batterie und die Beiträge, die den Entscheid von Pronovo verlangen.
  • Bewahren Sie Rechnungen, Entscheide und Zahlungen für die Steuererklärung des betreffenden Jahres auf.

Ein guter Installateur kennt die Beiträge seiner Region. Fragen Sie ihn in seiner Offerte, welche er eingeplant hat und wer welches Gesuch einreicht. Die Ratgeber Solar-Offerten vergleichen und Solarinstallateur finden helfen Ihnen, das zu prüfen.

Häufige Fragen

Fördert mein Kanton Solaranlagen?

Bei einem gewöhnlichen Solardach selten: 2026 gibt nur das Tessin jeder Anlage einen Zuschlag, und Appenzell Ausserrhoden bis Ende 2026. Andere Kantone fördern bestimmte Fälle (Fassade, Kombination mit Wärmedämmung, Batterie). Schauen Sie die Zeile Ihres Kantons in der Tabelle an, dann die offizielle Seite.

Muss man die Förderung vor Baubeginn beantragen?

Bei den meisten kantonalen und kommunalen Beiträgen ja. Die Einmalvergütung von Pronovo, der Zuschlag im Tessin und der Batteriebeitrag von Neuenburg werden dagegen nach der Inbetriebnahme beantragt.

Erhält eine Batterie die Einmalvergütung?

Nein. Die Einmalvergütung wird nach der Leistung der Module berechnet. Einige Kantone, Elektrizitätswerke und Gemeinden fördern die Batterie: zum Beispiel Neuenburg, Schaffhausen, Thurgau, SIG in Genf und ewz in der Stadt Zürich.

Lassen sich Einmalvergütung und kantonale Förderung kombinieren?

In der Regel ja, innerhalb der Grenzen jedes Programms: Manche begrenzen die öffentlichen Beiträge insgesamt, zum Beispiel auf 50 % der Kosten. Die ewz-Beiträge in der Stadt Zürich enthalten die Einmalvergütung bereits.

Gibt es eine Förderung für ein Balkonkraftwerk?

Die Einmalvergütung verlangt eine Anlage mit mindestens 2 kW, was ein Balkonkraftwerk nicht erreicht. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde und Ihrem Elektrizitätswerk. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber zum Balkonkraftwerk.

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