Solaranlage Kanton Zürich: Ertrag, Förderung und Bewilligung

Solaranlage Kanton Zürich: was ein Dach in Zürich produziert, was EKZ und ewz für den Überschuss bezahlen, welche Förderung Bund, Kanton und Stadt geben und wann eine Meldung statt einer Baubewilligung genügt.

Eine Solaranlage mit 10 kWp auf einem gut ausgerichteten Dach im Kanton Zürich produziert rund 11'400 kWh pro Jahr, und für ein gewöhnliches Einfamilienhaus genügt in der Regel eine Meldung statt einer Baubewilligung. Vom Bund erhalten Sie die Einmalvergütung von Pronovo, CHF 3'600 für 10 kWp. Der Kanton gibt nur zusammen mit einer Wärmedämmung etwas dazu, die Stadt Zürich über ewz dagegen auch für eine gewöhnliche Anlage, wenn das Gesuch vor Baubeginn bewilligt ist. In unserem Zürcher Referenzfall ist die Anlage nach rund 17 Jahren bezahlt.

ThemaKanton Zürich
Ertrag1'145 kWh pro kWp und Jahr (PVGIS, Stadt Zürich, Süddach mit 30°)
Strompreis 202724.1 Rp./kWh inkl. MWST, Median des Kantons nach ElCom, ohne Grundgebühr und Messung
Wichtigste NetzbetreiberEKZ, ewz (Stadt Zürich), Stadtwerk Winterthur
BundEinmalvergütung: 360 CHF pro kW für eine angebaute Anlage unter 30 kW
KantonCHF 20 pro m² Modulfläche, nur mit einer geförderten Wärmedämmung
Stadt ZürichBeitrag von ewz, der die Einmalvergütung einschliesst; Batteriebeitrag
SolarpflichtFür Neubauten und Erweiterungen, nicht für bestehende Häuser
BewilligungMeldeverfahren für angepasste Anlagen auf Dach und Fassade
SteuernAbzug bei bestehenden Häusern, beim Bund bis zum Steuerjahr 2028

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Wie viel Strom eine Solaranlage im Kanton Zürich liefert

Die Werte stammen aus PVGIS, dem Rechenwerkzeug der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission, für die Stadt Zürich: Datenbank SARAH3, Module mit 30° Neigung nach Süden, 14 % Verluste. Sie ergeben 1'144.6 kWh pro kWp und Jahr. Eine kWp ist die Spitzenleistung der Module unter Normbedingungen; die kWh sind der Strom, den die Anlage übers Jahr tatsächlich liefert.

AnlageProduktion pro JahrJuliDezember
5 kWp5'723 kWh689 kWh191 kWh
8 kWp9'157 kWh1'102 kWh306 kWh
10 kWp11'446 kWh1'378 kWh382 kWh
15 kWp17'169 kWh2'067 kWh573 kWh

Zürich liegt damit leicht unter Bern (1'232 kWh pro kWp) und Lausanne (1'275). Entscheidend ist der Unterschied zwischen den Jahreszeiten: Im Dezember liefert die Anlage weniger als ein Drittel des Julis. Ausrichtung, Neigung und Schatten verändern das Ergebnis; unser Rechner fragt PVGIS für Ihren Standort ab.

Strompreis und Netzbetreiber im Kanton Zürich

Jede kWh, die Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht kaufen. Nach den ElCom-Tarifen 2027 spart sie im Kanton Zürich im Median 24.1 Rp. inkl. MWST, ohne Grundgebühr und Messung, die weiterhin anfallen. Je nach Netzbetreiber sind es 24.0 Rp. bei EKZ, 24.4 Rp. bei ewz und 28.2 Rp. bei Stadtwerk Winterthur. Für den Strom, den Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie deutlich weniger.

Den eingespeisten Strom bezahlt der Netzbetreiber Ihrer Adresse; er steht auf Ihrer Stromrechnung. Die Tarife verstehen sich ohne MWST:

Netzbetreiber (Gebiet)20262027Herkunftsnachweise (HKN)
EKZ (grosse Teile des Kantons ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur)Referenz-Marktpreis des BFE, mindestens 6 Rp. unter 30 kWSpotpreis der Viertelstunde + vierteljährliche Prämie, wenn der Referenzpreis des Quartals unter 6 Rp. liegt2027: bis 3.00 Rp. von Januar bis März und Oktober bis Dezember, bis 0.50 Rp. von April bis September, nichts in Stunden mit negativem Preis
ewz (Stadt Zürich)8.50 Rp. im Hochtarif (Mo–Sa 6–22 Uhr), 4.45 Rp. im Niedertarif, + 2.00 Rp. SolarförderungNoch nicht veröffentlicht3.0 Rp.
Stadtwerk Winterthur und GemeindewerkeBeim Netzbetreiber zu prüfenBeim Netzbetreiber zu prüfenBeim Netzbetreiber zu prüfen

Bei ewz ergeben Hoch- und Niedertarif mit der Solarförderung rund 9.9 Rp. im Durchschnitt, mit dem Herkunftsnachweis rund 12.9 Rp.; diesen Wert verwendet unser Rechner bis Ende 2026, danach den Marktpreis von 7 Rp., solange ewz keinen Tarif 2027 veröffentlicht. EKZ bezahlt den Viertelstundenpreis nur mit einem kommunizierenden Smart Meter; bestehende Anlagen ohne diesen Zähler erhalten 2027 weiter den Referenz-Marktpreis. Die Herkunftsnachweise melden Sie bei EKZ jeweils bis zum 15. November, 15. Februar, 15. Mai oder 15. August für das folgende Quartal an. Wie sich der Tarif 2027 zusammensetzt, erklärt unser Ratgeber zum Rückliefertarif.

Ein Balkonkraftwerk bis 600 W ohne intelligenten Zähler vergütet EKZ 2027 mit einer Pauschale von CHF 27 pro Jahr; mehr dazu im Ratgeber zum Balkonkraftwerk.

Förderung im Kanton Zürich: Bund, Kanton und Stadt

Bund. Die Einmalvergütung von Pronovo gibt es in der ganzen Schweiz. Für eine seit dem 1. April 2025 in Betrieb genommene Anlage gibt es keinen Grundbeitrag mehr, sondern 360 CHF pro kW bis 30 kW bei einer angebauten Anlage, 400 CHF pro kW bei einer integrierten. Die Anlage braucht mindestens 2 kW. Sie beantragen die Vergütung nach der Inbetriebnahme, und bei knappen Mitteln führt Pronovo eine Warteliste. Für 10 kWp sind das 10 × 360 = CHF 3'600.

Kanton. Das kantonale Förderprogramm 2026 fördert eine gewöhnliche Solaranlage nicht und schliesst Batterien aus. Es bezahlt aber einen Zusatzbeitrag von CHF 20 pro m² Modulfläche, wenn Sie gleichzeitig ein Dach oder eine Fassade dämmen, die im kantonalen Programm gefördert wird. Bei 50 m² Modulfläche sind das CHF 1'000 zusätzlich zum Beitrag an die Dämmung.

Stadt Zürich (ewz). Seit dem 1. August 2026 zahlt ewz einen Grundbeitrag von CHF 5'000 plus einen Betrag pro kWp. Diese Beträge schliessen die Einmalvergütung ein: ewz bezahlt die Differenz. In ihrem Beispiel erhält eine Anlage mit 20 kWp CHF 14'000, davon CHF 7'200 von Pronovo und CHF 6'800 von ewz. Eine bewilligungspflichtige Anlage auf einem bestehenden Gebäude erhält CHF 3'000 zusätzlich. Eine Batterie ab 3 kWh mit Solaranlage und Energiemanagement erhält CHF 1'000 plus CHF 100 pro kWh, bis 100 kWh; bei 10 kWh sind das CHF 2'000.

Die Stadt Zürich weist darauf hin, dass ihr Fördergesuch vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben sein muss. Für die übrigen Gemeinden zeigt die Suche von EnergieSchweiz auf energiefranken.ch die Programme nach PLZ. Den Überblick über alle Kantone gibt unser Ratgeber zur Förderung für Solaranlagen.

Solarpflicht im Kanton Zürich

Seit dem 1. September 2022 müssen Neubauten im Kanton Zürich einen Teil des benötigten Stroms selbst produzieren (§ 10c Energiegesetz). Das gilt auch für Anbauten und Aufstockungen, mit zwei Ausnahmen: Erweiterungen unter 50 m² Energiebezugsfläche und Erweiterungen, die höchstens 20 % der bestehenden Energiebezugsfläche ausmachen und unter 1'000 m² bleiben. Eine Ersatzabgabe statt der eigenen Produktion kennt der Kanton Zürich nicht. Die energierechtlichen Anforderungen werden in der Baubewilligung geregelt, für die die Gemeinde zuständig ist.

Ein bestehendes Haus müssen Sie heute nicht nachrüsten. Der Regierungsrat hat am 6. Januar 2026 vorgeschlagen, geeignete Dächer über 300 m² bei Neubauten und Dachsanierungen vollständig zu belegen. Der Vorschlag liegt beim Kantonsrat und ist nicht in Kraft.

Meldeverfahren oder Baubewilligung

In Bau- und Landwirtschaftszonen braucht eine auf dem Dach oder an der Fassade genügend angepasste Solaranlage keine Baubewilligung; sie wird der zuständigen Behörde nur gemeldet (Art. 18a RPG). Auf einem Dach gilt eine Anlage als genügend angepasst, wenn sie:

  • die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragt;
  • von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragt;
  • reflexionsarm ausgeführt ist;
  • kompakt angeordnet ist.

Auf einem Flachdach darf sie den Dachrand um bis zu einem Meter überragen, wenn sie so weit zurückversetzt ist, dass man sie von unten unter 45° nicht sieht (Art. 32a RPV). Die Meldung erfolgt vor Baubeginn; Frist und Unterlagen legt der Kanton fest.

Eine Baubewilligung braucht es immer auf Kulturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung (Art. 18a Abs. 3 RPG). Dazu zählen die Gebiete des Bundesinventars ISOS mit dem Erhaltungsziel A, das ab dem 1. November 2026 «Erhalten der Substanz» heisst. Ab dem 1. November 2026 kann ein Neubau in einem solchen Gebiet, der seine Solaranlage gleich mitbaut, im Meldeverfahren bleiben, soweit das kantonale Recht nichts anderes vorsieht (Art. 32b RPV).

In der Stadt Zürich kommen rund 70 % der Gebäude mit dem Meldeverfahren aus; für die übrigen 30 %, etwa unter Denkmalschutz, im ISOS A oder in einem Naturschutzgebiet, braucht es eine Baubewilligung. Eine Karte der Stadt zeigt adressgenau, welches Verfahren voraussichtlich gilt, allerdings ohne rechtsverbindliche Auskunft. Die Meldung reichen Sie über die kantonale Plattform eBaugesucheZH ein, mit Situationsplan, Darstellungen von Dach und Fassaden, dem Produktbeschrieb der Module und einem Orientierungsplan nach dem Brandschutzmerkblatt «Solaranlagen» der VKF. Das Amt für Baubewilligungen bestätigt innert 30 Tagen, dass keine Baubewilligung nötig ist; danach können Sie installieren. In den übrigen Gemeinden fragen Sie das Bauamt, welche Unterlagen es verlangt. Alles Weitere steht im Ratgeber Meldeverfahren oder Baubewilligung.

Parallel dazu meldet der Installateur die Anlage beim Netzbetreiber an; die Reihenfolge zeigt der Ratgeber Solaranlage installieren.

Steuern: was der Kanton Zürich zulässt

Bei einem bestehenden Haus gelten die Kosten einer Solaranlage als Investition zum Energiesparen und sind wie Unterhaltskosten abzugsfähig. Das Zürcher Steuerbuch (ZStB 30.8) nennt ausdrücklich die Solaranlage, die Batterie und eine fest installierte Ladestation. Nach einem Neubau ist der Abzug nur möglich, wenn die Anlage mindestens ein Jahr nach der Erstellung eingebaut wird und das Haus seit mindestens einem Jahr bewohnt ist.

Was Sie in einem Jahr nicht abziehen können, dürfen Sie auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen. Förderbeiträge wie die Einmalvergütung verringern die abzugsfähigen Kosten.

Die Frist läuft: Beim Bund ist der Abzug bis zum Steuerjahr 2028 möglich. Ab dem 1. Januar 2029 fällt der Eigenmietwert weg, und mit ihm der Abzug bei der direkten Bundessteuer. Die Kantone dürfen ihren Abzug für eine begrenzte Zeit beibehalten, längstens bis 2050 (Art. 78h Abs. 2 StHG). Welche Regel der Kanton Zürich ab 2029 anwendet, ist beim Kanton zu prüfen. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Solaranlage von den Steuern abziehen.

Rechenbeispiel: ein Zürcher Haus mit 10 kWp

Unser Rechner rechnet mit einem Haus mit 7'500 kWh Verbrauch pro Jahr (ElCom-Profil mit elektrischem Boiler), das tagsüber zeitweise bewohnt ist, und einer Anlage mit 10 kWp nach Süden mit 30° Neigung, Ertrag der Stadt Zürich. Die Preise stammen aus der Preisstudie 2025 von EnergieSchweiz: CHF 23'304 inkl. MWST für die Anlage, CHF 6'964 für eine Batterie mit 10 kWh. Der Strom kostet 24.1 Rp./kWh (Median des Kantons), der Überschuss bringt 7 Rp./kWh.

Ohne BatterieMit Batterie 10 kWh
Produktion11'446 kWh11'446 kWh
Selbst genutzt2'209 kWh (19.3 %)5'674 kWh (49.6 %)
Eingespeist9'237 kWh5'390 kWh
Investition nach EinmalvergütungCHF 19'704CHF 26'668
Ersparnis im ersten JahrCHF 1'179CHF 1'745
Amortisation17.3 Jahre15.7 Jahre

Die Ersparnis ohne Batterie setzt sich so zusammen: 2'209 kWh × 0.241 = CHF 532 weniger Strombezug, plus 9'237 kWh × 0.07 = CHF 647 für den Überschuss. Ohne die Einmalvergütung wären es 20.6 statt 17.3 Jahre. Die Rechnung nimmt gleichbleibende Strompreise an, 0.4 % weniger Ertrag pro Jahr und keinen Steuerabzug; mit dem Abzug wird die Anlage früher bezahlt. Das sind Schätzungen unseres Rechners, keine Offerte.

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Mein jährlicher Stromverbrauch beträgt

Mit Ihrem jährlichen Stromverbrauch legen wir Ihre Solaranlage aus.

Trifft etwas davon zu?

Mehrfamilienhaus oder Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): Geben Sie den gesamten Verbrauch aller Wohnungen ein.

Sichere VerbindungEine Schätzung mit Annahmen, die Sie sehen und ändern können

Mit Ihrer Adresse setzt der Rechner den Tarif Ihres Netzbetreibers ein, zum Beispiel ewz in der Stadt Zürich. Weitere Fälle zeigt der Ratgeber Lohnt sich eine Solaranlage?, die Preise erklärt der Ratgeber zu den Kosten einer Solaranlage, die Speicherfrage der Ratgeber zum Batteriespeicher.

Offerten und Installateure im Kanton Zürich

Die Preise für dieselbe Anlage gehen stark auseinander. In Offerten aus dem EKZ-Gebiet, die wir ausgewertet haben, lagen die Preise für dieselbe Anlage mit rund 28 kWp bis zu CHF 6'000 auseinander, vor allem wegen des Montagematerials. Verlangen Sie deshalb mehrere Offerten mit gleicher Leistung, genauen Modellen und einem Preis inklusive MWST. Der Ratgeber Solar-Offerten vergleichen zeigt, worauf Sie achten, und unsere Markenseiten, etwa zu Huawei, Fronius oder Megasol, ordnen die Komponenten ein.

Unser Verzeichnis der Installateure listet Betriebe mit Handelsregistereintrag und Installationsbewilligung des ESTI. Ein Eintrag ist keine Empfehlung, und kein Unternehmen bezahlt uns dafür, aufgeführt zu werden. Wie Sie einen Betrieb prüfen, erklärt der Ratgeber Solarinstallateur finden; die Grundlagen fasst unser Ratgeber zur Solaranlage zusammen.

Checkliste für Ihre Solaranlage im Kanton Zürich

In dieser Reihenfolge vorgehen

  • Stellen Sie auf der Stromrechnung fest, ob Ihr Netzbetreiber EKZ, ewz, Stadtwerk Winterthur oder ein Gemeindewerk ist.
  • Prüfen Sie in der Stadt Zürich auf der Karte, ob Ihr Gebäude im Meldeverfahren liegt; fragen Sie anderswo das Bauamt.
  • Reichen Sie die Gesuche der Stadt Zürich oder für eine kantonal geförderte Dämmung vor Baubeginn ein.
  • Vergleichen Sie mindestens zwei Offerten mit gleicher Leistung, Modellen und Preis inklusive MWST.
  • Lassen Sie die Anlage melden und beim Netzbetreiber anschliessen; bewahren Sie Sicherheitsnachweis und Abnahmeprotokoll auf.
  • Beantragen Sie nach der Inbetriebnahme die Einmalvergütung bei Pronovo und melden Sie die Herkunftsnachweise an.
  • Ziehen Sie die Kosten bei einem bestehenden Haus bis spätestens zum Steuerjahr 2028 ab, wenn Sie den Abzug beim Bund nutzen wollen.

Häufige Fragen

Brauche ich im Kanton Zürich eine Baubewilligung für eine Solaranlage?

In der Regel nicht: Eine genügend angepasste Anlage wird vor Baubeginn nur gemeldet. Auf Kulturdenkmälern und in Schutzzonen braucht es eine Bewilligung; in der Stadt Zürich betrifft das rund 30 % der Gebäude.

Welche Förderung gibt es im Kanton Zürich für eine Solaranlage?

Überall die Einmalvergütung des Bundes: 360 CHF pro kW für eine angebaute Anlage unter 30 kW. Der Kanton bezahlt CHF 20 pro m² Modulfläche, wenn gleichzeitig ein Dach oder eine Fassade im kantonalen Programm gedämmt wird. In der Stadt Zürich gibt ewz einen Beitrag, der die Einmalvergütung einschliesst, sowie einen Batteriebeitrag.

Gibt es im Kanton Zürich eine Solarpflicht?

Für Neubauten und die meisten Erweiterungen ja: Sie müssen einen Teil ihres Stroms selbst produzieren. Bestehende Häuser müssen nicht nachgerüstet werden.

Kann ich die Solaranlage im Kanton Zürich von den Steuern abziehen?

Bei einem bestehenden Haus ja, samt Batterie und fester Ladestation. Nach einem Neubau erst, wenn die Anlage mindestens ein Jahr nach der Erstellung eingebaut wird und das Haus seit einem Jahr bewohnt ist. Beim Bund endet der Abzug mit dem Steuerjahr 2028.

Wie viel bezahlen EKZ und ewz für eingespeisten Solarstrom?

EKZ bezahlt 2026 den Referenz-Marktpreis des BFE mit mindestens 6 Rp./kWh und ab 2027 den Spotpreis der Viertelstunde, plus eine Prämie, wenn der Referenzpreis des Quartals unter 6 Rp. liegt, dazu die Herkunftsnachweise. ewz bezahlt 2026 im Durchschnitt rund 9.9 Rp./kWh ohne und rund 12.9 Rp./kWh mit Herkunftsnachweis. Alle Tarife verstehen sich ohne MWST.

Lohnt sich eine Batterie im Kanton Zürich?

In unserem Referenzfall steigt der selbst genutzte Anteil mit einer Batterie von 10 kWh von 19.3 % auf 49.6 %, und die Amortisation sinkt von 17.3 auf 15.7 Jahre. In der Stadt Zürich kommt der Batteriebeitrag von ewz dazu. Rechnen Sie Ihren eigenen Fall im Rechner.

Berechnen Sie in 30 Sekunden, was Sie sparen könntenWas könnten Sie sparen?

Mein jährlicher Stromverbrauch beträgt

Mit Ihrem jährlichen Stromverbrauch legen wir Ihre Solaranlage aus.

Trifft etwas davon zu?

Mehrfamilienhaus oder Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): Geben Sie den gesamten Verbrauch aller Wohnungen ein.

Sichere VerbindungEine Schätzung mit Annahmen, die Sie sehen und ändern können