Solaranlage Kanton Bern: Ertrag, Förderung und Bewilligung

Solaranlage Kanton Bern: was ein Berner Dach produziert, was BKW und ewb für den Überschuss bezahlen, welche Förderung es gibt, was die neue Solarpflicht verlangt und wie Sie die Anlage von den Steuern abziehen.

Eine Solaranlage mit 10 kWp auf einem Süddach im Kanton Bern produziert rund 12'300 kWh pro Jahr, mehr als im Mittelland um Zürich. Ein angepasstes Dach braucht in der Regel keine Baubewilligung, nur eine Meldung. Der Kanton fördert eine Solaranlage nicht direkt, die Einmalvergütung des Bundes gibt es aber auch hier: CHF 3'600 für 10 kWp. Seit 2026 gilt eine Solarpflicht für Neubauten, und seit 2024 lässt Bern den Steuerabzug auch auf Neubauten zu.

ThemaKanton Bern
Ertrag1'232 kWh pro kWp und Jahr (PVGIS, Stadt Bern, Süddach mit 30°)
Strompreis 202726.4 Rp./kWh inkl. MWST, Median des Kantons nach ElCom, ohne Grundgebühr und Messung
Wichtigste NetzbetreiberBKW, Energie Wasser Bern (ewb), Energie Thun, Energie Service Biel/Bienne
BundEinmalvergütung: 360 CHF pro kW für eine angebaute Anlage unter 30 kW
KantonKeine Förderung für Photovoltaik oder Batterien; Solarthermie wird gefördert
SolarpflichtSeit 1. Januar 2026 für Neubauten und Erweiterungen; Meldepflicht bei grossen Dachsanierungen
BewilligungMeldeverfahren für angepasste Anlagen auf Dach und Fassade
SteuernAbzug bei bestehenden Häusern und, für die Kantonssteuer, seit 2024 auch auf Neubauten

Wie viel Strom eine Solaranlage im Kanton Bern liefert

Die Werte stammen aus PVGIS, dem Rechenwerkzeug der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission, für die Stadt Bern auf 547 m: Datenbank SARAH3, Module mit 30° Neigung nach Süden, 14 % Verluste. Das ergibt 1'231.8 kWh pro kWp und Jahr. Eine kWp ist die Spitzenleistung der Module; die kWh sind der Strom, den die Anlage übers Jahr liefert.

Berechnen Sie in 30 Sekunden, was Sie sparen könntenWas könnten Sie sparen?

Mein jährlicher Stromverbrauch beträgt

Mit Ihrem jährlichen Stromverbrauch legen wir Ihre Solaranlage aus.

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Mehrfamilienhaus oder Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): Geben Sie den gesamten Verbrauch aller Wohnungen ein.

Sichere VerbindungEine Schätzung mit Annahmen, die Sie sehen und ändern können
AnlageProduktion pro JahrJuliDezember
5 kWp6'159 kWh722 kWh237 kWh
8 kWp9'854 kWh1'154 kWh378 kWh
10 kWp12'318 kWh1'443 kWh473 kWh
15 kWp18'477 kWh2'165 kWh710 kWh

Bern liegt damit über Zürich (1'145 kWh pro kWp) und Luzern (1'150), und auch der Winter fällt etwas besser aus: Im Dezember liefert eine Berner Anlage rund einen Drittel des Julis. Ausrichtung, Neigung, Schatten und die Höhenlage Ihres Dachs verändern das Ergebnis; unser Rechner fragt PVGIS für Ihren Standort ab.

Strompreis und Netzbetreiber im Kanton Bern

Jede kWh, die Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht kaufen. Nach den ElCom-Tarifen 2027 spart sie im Kanton Bern im Median 26.4 Rp. inkl. MWST, ohne Grundgebühr und Messung. Die Unterschiede zwischen den Netzbetreibern sind gross: 23.3 Rp. bei BKW, 29.0 Rp. bei Energie Service Biel/Bienne, 29.8 Rp. bei Energie Thun und 31.7 Rp. bei ewb in der Stadt Bern. Je teurer Ihr Strom, desto mehr bringt der Eigenverbrauch.

Den eingespeisten Strom bezahlt der Netzbetreiber Ihrer Adresse. Die Tarife verstehen sich ohne MWST:

Netzbetreiber (Gebiet)20262027Herkunftsnachweise (HKN)
BKW (grosse Teile der Kantone Bern und Jura)Referenz-Marktpreis des BFE: 10.27 Rp. im 1. Quartal, 6.00 Rp. im 2. Quartal (Minimum unter 30 kW)Auf der BKW-Seite noch nicht veröffentlicht; ohne eigenen Tarif gilt die BundesregelEigenes HKN-Produkt der BKW
ewb (Stadt Bern)Mit HKN mindestens 10.96 Rp. bis 100 kW; ohne HKN das BundesminimumMit HKN mindestens 10.96 Rp. bis 100 kWIm Preis enthalten
Energie Thun, ESB und GemeindewerkeBeim Netzbetreiber zu prüfenBeim Netzbetreiber zu prüfenBeim Netzbetreiber zu prüfen

BKW gibt an, von 2017 bis 2025 für Solarstrom im Durchschnitt 8.79 Rp./kWh bezahlt zu haben. Ab dem 1. Januar 2027 gilt schweizweit der Spotpreis der Viertelstunde, plus eine vierteljährliche Prämie, wenn der Referenzpreis des Quartals unter 6 Rp. liegt (Anlagen unter 30 kW). Die 10.96 Rp. von ewb erhalten Sie nur, wenn Sie ewb die Herkunftsnachweise abtreten. Mehr dazu im Ratgeber zum Rückliefertarif.

Netzanschluss im BKW-Gebiet. Das technische Anschlussgesuch ist bei BKW eine verbindliche Vorprüfung, ob das Netz die Anlage aufnehmen kann. Muss das Netz oder Ihre Hausanschlussleitung zuerst verstärkt werden, kann die Zusage «unter Vorbehalt» kommen, und die Anlage startet mit reduzierter oder ohne Einspeisung; die Verstärkung der eigenen Anschlussleitung bezahlt der Kunde. Es kommt im BKW-Gebiet vor, dass das Netz an einer Adresse keine Kapazität für die Einspeisung hat. Lassen Sie das Anschlussgesuch deshalb früh stellen.

Förderung im Kanton Bern

Bund. Die Einmalvergütung von Pronovo beträgt für eine seit dem 1. April 2025 in Betrieb genommene Anlage 360 CHF pro kW bis 30 kW bei einer angebauten Anlage, 400 CHF pro kW bei einer integrierten, ohne Grundbeitrag. Die Anlage braucht mindestens 2 kW. Sie beantragen die Vergütung nach der Inbetriebnahme; bei knappen Mitteln führt Pronovo eine Warteliste. Für 10 kWp sind das 10 × 360 = CHF 3'600.

Kanton. Der Leitfaden zum Förderprogramm 2026 sieht für Photovoltaik und Batterien keinen Beitrag vor; der Kanton fördert Solarthermie. Photovoltaik zählt aber als Bestandteil einer geförderten Gesamtsanierung oder eines energieeffizienten Neubaus, und die Einmalvergütung lässt sich damit kumulieren.

Stadt Bern (ewb). Über den Ökofonds unterstützt ewb die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern mit einer Einmalvergütung. Die Beträge und Bedingungen sind beim ewb zu prüfen.

Gemeinden. Die Suche von EnergieSchweiz auf energiefranken.ch zeigt die Programme nach PLZ. Einen Überblick über alle Kantone gibt unser Ratgeber zur Förderung für Solaranlagen.

Die Solarpflicht im Kanton Bern seit 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten im Kanton Bern neue Vorschriften (KEnG Art. 39a–39e, KEnV Art. 19a–19h):

  • Neubauten und Erweiterungen brauchen Solaranlagen im Umfang von mindestens 10 % der anrechenbaren Gebäudefläche. Gut geeignete Dachflächen (ab 1'000 kWh pro m² und Jahr) müssen zu mindestens 60 % der Brutto-Dachfläche genutzt werden; Dachflächen unter 50 m² sind davon ausgenommen. Die Pflicht lässt sich ganz oder teilweise an der Fassade erfüllen.
  • Kleine Wohnbauten bis 300 m² anrechenbare Gebäudefläche, also die meisten Einfamilienhäuser, haben eine erleichterte Pflicht: Sie müssen mindestens so viel Solarenergie nutzen, wie zur Deckung des halben Normbedarfs nötig ist. Der Nachweis läuft über das Formular EN-101 BE.
  • Bestehende Bauten müssen nicht nachgerüstet werden. Bei einer umfassenden Dachsanierung, die mindestens 50 % der Brutto-Dachfläche betrifft, gilt nur eine Meldepflicht: Sie melden über eBau, wie gut sich das Dach eignet und was eine Solaranlage kosten würde. Beides lässt sich auf sonnendach.ch ermitteln.

Meldeverfahren oder Baubewilligung

In Bau- und Landwirtschaftszonen braucht eine auf dem Dach oder an der Fassade genügend angepasste Solaranlage keine Baubewilligung; sie wird der zuständigen Behörde nur gemeldet (Art. 18a RPG). Auf einem Dach gilt eine Anlage als genügend angepasst, wenn sie:

  • die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragt;
  • von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragt;
  • reflexionsarm ausgeführt ist;
  • kompakt angeordnet ist.

Auf einem Flachdach darf sie den Dachrand um bis zu einem Meter überragen, wenn man sie von unten unter 45° nicht sieht (Art. 32a RPV). Die Meldung erfolgt vor Baubeginn; Frist und Unterlagen legt der Kanton fest. Welches Formular Ihre Gemeinde verlangt, ist bei der Gemeinde zu prüfen.

Eine Baubewilligung braucht es immer auf Kulturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung (Art. 18a Abs. 3 RPG), und der Kanton kann sie in klar umschriebenen Schutzzonen verlangen. Zu den Kulturdenkmälern zählen die Gebiete des Bundesinventars ISOS mit dem Erhaltungsziel A, das ab dem 1. November 2026 «Erhalten der Substanz» heisst. Ab dem 1. November 2026 kann ein Neubau in einem solchen Gebiet, der seine Solaranlage gleich mitbaut, im Meldeverfahren bleiben, soweit das kantonale Recht nichts anderes vorsieht (Art. 32b RPV). Ob Ihr Haus in einem solchen Gebiet liegt, zeigt die ISOS-Karte auf map.geo.admin.ch.

Alles Weitere zum Verfahren steht im Ratgeber Meldeverfahren oder Baubewilligung. Parallel meldet der Installateur die Anlage beim Netzbetreiber an; die Reihenfolge der Schritte zeigt der Ratgeber Solaranlage installieren.

Steuern: Bern lässt den Abzug auch auf Neubauten zu

Bei einem bestehenden Haus sind die Kosten einer Solaranlage beim Bund und im Kanton Bern wie Unterhaltskosten abzugsfähig. Bern geht weiter als die meisten Kantone:

  • Seit 2024 gelten Photovoltaik und Solarthermie für die Kantonssteuer auch auf einem Neubau als Unterhalt. Beim Bund bleibt eine Anlage auf einem Neubau nicht abzugsfähig.
  • Ein Batteriespeicher und eine Ladestation, die von der eigenen Anlage gespeist werden, sind ebenfalls abzugsfähig.
  • Förderbeiträge werden mit den Kosten verrechnet. Steht die Einmalvergütung erst später fest, ziehen Sie die ganzen Kosten ab und versteuern die Vergütung in dem Jahr, in dem ihre Höhe feststeht.
  • Der selbst verbrauchte Strom bleibt steuerfrei (Nettoprinzip). Bei einer Anlage bis 10 kWp müssen Sie das Nettoeinkommen aus dem Verkauf nicht deklarieren.
  • Für die Vermögenssteuer zählt die Anlage mit 20 % ihres Anschaffungswerts.

Was Sie in einem Jahr nicht abziehen können, dürfen Sie auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen.

Die Frist läuft: Beim Bund ist der Abzug bis zum Steuerjahr 2028 möglich. Ab dem 1. Januar 2029 fällt der Eigenmietwert weg, und mit ihm der Abzug bei der direkten Bundessteuer. Die Kantone dürfen ihren Abzug für eine begrenzte Zeit beibehalten, längstens bis 2050 (Art. 78h Abs. 2 StHG). Für Bern ist dieser Entscheid laut der Steuerverwaltung noch offen. Details stehen im Ratgeber Solaranlage von den Steuern abziehen.

Rechenbeispiel: ein Berner Haus mit 10 kWp

Unser Rechner rechnet mit einem Haus mit 7'500 kWh Verbrauch pro Jahr (ElCom-Profil mit elektrischem Boiler), das tagsüber zeitweise bewohnt ist, und einer Anlage mit 10 kWp nach Süden mit 30° Neigung, Ertrag der Stadt Bern. Die Anlage kostet laut Preisstudie 2025 von EnergieSchweiz CHF 23'304 inkl. MWST, eine Batterie mit 10 kWh CHF 6'964. Der Strom kostet 26.4 Rp./kWh (Median des Kantons), der Überschuss bringt 7 Rp./kWh.

Ohne BatterieMit Batterie 10 kWh
Produktionrund 12'300 kWhrund 12'300 kWh
Selbst genutzt2'248 kWh (18.3 %)5'714 kWh (46.4 %)
Eingespeist10'069 kWh6'222 kWh
Investition nach EinmalvergütungCHF 19'704CHF 26'668
Ersparnis im ersten JahrCHF 1'298CHF 1'944
Amortisation15.6 Jahre14.1 Jahre

Ohne Batterie: 2'248 kWh × 0.264 = CHF 593 weniger Strombezug, plus 10'069 kWh × 0.07 = CHF 705 für den Überschuss. Ohne die Einmalvergütung wären es 18.6 statt 15.6 Jahre.

Stadt Bern. Mit dem Strompreis von ewb (31.7 Rp.) und 7 Rp. für den Überschuss ist dieselbe Anlage nach 14.3 Jahren bezahlt. Würde ewb während der ganzen Laufzeit 10.96 Rp. mit Herkunftsnachweis bezahlen, wären es 11.1 Jahre; zugesichert ist dieser Preis aber nur für 2027.

Die Rechnung nimmt gleichbleibende Strompreise an, 0.4 % weniger Ertrag pro Jahr und keinen Steuerabzug. Das sind Schätzungen unseres Rechners, keine Offerte.

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Mein jährlicher Stromverbrauch beträgt

Mit Ihrem jährlichen Stromverbrauch legen wir Ihre Solaranlage aus.

Trifft etwas davon zu?

Mehrfamilienhaus oder Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): Geben Sie den gesamten Verbrauch aller Wohnungen ein.

Sichere VerbindungEine Schätzung mit Annahmen, die Sie sehen und ändern können

Mit Ihrer Adresse setzt der Rechner den Strompreis Ihres Netzbetreibers ein. Weitere Fälle zeigt der Ratgeber Lohnt sich eine Solaranlage?, die Preise erklärt der Ratgeber zu den Kosten einer Solaranlage, die Speicherfrage der Ratgeber zum Batteriespeicher.

Offerten und Installateure im Kanton Bern

Vergleichen Sie mehrere Offerten mit gleicher Leistung, genauen Modellen und einem Preis inklusive MWST. Ein Käufer aus der Region Aarberg hielt im März 2025 eine Offerte für 19 kWp für zu hoch, unter anderem weil kein Belegungsplan beilag: Verlangen Sie ihn. Der Ratgeber Solar-Offerten vergleichen zeigt, was hineingehört; unsere Markenseiten, etwa zu SMA, SolarEdge oder BYD, ordnen die Komponenten ein.

Unser Verzeichnis der Installateure listet Betriebe mit Handelsregistereintrag und Installationsbewilligung des ESTI. Ein Eintrag ist keine Empfehlung, und kein Unternehmen bezahlt uns dafür, aufgeführt zu werden. Wie Sie einen Betrieb prüfen, erklärt der Ratgeber Solarinstallateur finden; die Grundlagen fasst unser Ratgeber zur Solaranlage zusammen.

Checkliste für Ihre Solaranlage im Kanton Bern

In dieser Reihenfolge vorgehen

  • Stellen Sie auf der Stromrechnung fest, ob Ihr Netzbetreiber BKW, ewb, Energie Thun, ESB oder ein Gemeindewerk ist.
  • Lassen Sie das technische Anschlussgesuch früh stellen, damit eine nötige Netzverstärkung den Start nicht verzögert.
  • Fragen Sie die Gemeinde nach Formular und Frist für die Meldung, und prüfen Sie, ob Ihr Haus in einem geschützten Ortsbild steht.
  • Bei einem Neubau: Planen Sie die Solarpflicht mit dem Architekten ein.
  • Vergleichen Sie mindestens zwei Offerten mit gleicher Leistung, Modellen, Belegungsplan und Preis inklusive MWST.
  • Beantragen Sie nach der Inbetriebnahme die Einmalvergütung bei Pronovo; in der Stadt Bern klären Sie die Abtretung der Herkunftsnachweise an ewb.
  • Deklarieren Sie die effektiven Kosten in der Steuererklärung; beim Bund ist 2028 das letzte Steuerjahr mit dem Abzug.

Häufige Fragen

Brauche ich im Kanton Bern eine Baubewilligung für eine Solaranlage?

In der Regel nicht: Eine genügend angepasste Anlage auf dem Dach oder an der Fassade wird vor Baubeginn nur gemeldet. Eine Bewilligung braucht es auf Kulturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung und in Schutzzonen, die der Kanton festlegt.

Welche Förderung gibt es im Kanton Bern für eine Solaranlage?

Die Einmalvergütung des Bundes, 360 CHF pro kW für eine angebaute Anlage unter 30 kW. Der Kanton selbst fördert Photovoltaik und Batterien nicht, rechnet sie aber bei einer geförderten Gesamtsanierung an. In der Stadt Bern unterstützt ewb über seinen Ökofonds Solaranlagen und Batterien.

Was verlangt die Solarpflicht im Kanton Bern?

Seit dem 1. Januar 2026 brauchen Neubauten und Erweiterungen Solaranlagen auf mindestens 10 % der anrechenbaren Gebäudefläche; kleine Wohnbauten bis 300 m² haben eine erleichterte Pflicht. Bestehende Häuser müssen nicht nachgerüstet werden; bei einer grossen Dachsanierung gilt nur eine Meldepflicht.

Kann ich eine Solaranlage im Kanton Bern von den Steuern abziehen?

Ja, bei einem bestehenden Haus beim Bund und im Kanton, und seit 2024 für die Kantonssteuer auch auf einem Neubau. Batterie und Ladestation, die von der Anlage gespeist werden, sind ebenfalls abzugsfähig. Beim Bund endet der Abzug mit dem Steuerjahr 2028.

Wie viel bezahlt BKW für eingespeisten Solarstrom?

2026 den Referenz-Marktpreis des BFE, mindestens 6 Rp./kWh unter 30 kW: 10.27 Rp. im ersten und 6.00 Rp. im zweiten Quartal. Ab 2027 gilt der Spotpreis der Viertelstunde, plus eine Prämie, wenn der Referenzpreis des Quartals unter 6 Rp. liegt; für die Herkunftsnachweise hat BKW ein eigenes Produkt.

Lohnt sich eine Solaranlage in der Stadt Bern besonders?

Oft ja, weil der Strom von ewb mit 31.7 Rp. deutlich über dem Median des Kantons (26.4 Rp.) liegt und ewb mit Herkunftsnachweis mindestens 10.96 Rp. für den Überschuss bezahlt. In unserem Beispiel ist die Anlage dort nach 14.3 Jahren bezahlt, gegenüber 15.6 Jahren zum Median des Kantons.

Berechnen Sie in 30 Sekunden, was Sie sparen könntenWas könnten Sie sparen?

Mein jährlicher Stromverbrauch beträgt

Mit Ihrem jährlichen Stromverbrauch legen wir Ihre Solaranlage aus.

Trifft etwas davon zu?

Mehrfamilienhaus oder Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): Geben Sie den gesamten Verbrauch aller Wohnungen ein.

Sichere VerbindungEine Schätzung mit Annahmen, die Sie sehen und ändern können