Solaranlage Kanton Aargau: Ertrag, Förderung und Bewilligung
Solaranlage Kanton Aargau: was ein Aargauer Dach produziert, was die AEW und die Gemeindewerke für den Überschuss bezahlen, wann der Kanton etwas dazugibt und wann eine Meldung statt einer Baubewilligung genügt.
Eine Solaranlage mit 10 kWp auf einem Süddach im Kanton Aargau produziert rund 11'500 kWh pro Jahr, und ein gewöhnliches Einfamilienhaus braucht dafür in der Regel nur eine Meldung, keine Baubewilligung. Vom Bund erhalten Sie die Einmalvergütung von Pronovo, CHF 3'600 für 10 kWp; der Kanton gibt nur etwas dazu, wenn Sie gleichzeitig das Dach dämmen. Im Gebiet der AEW können Sie für den Überschuss einen Fixpreis von 8.2 Rp./kWh wählen. In unserem Aargauer Referenzfall ist die Anlage nach 16.6 Jahren bezahlt.
| Thema | Kanton Aargau |
|---|---|
| Ertrag | 1'147 kWh pro kWp und Jahr (PVGIS, Aarau, Süddach mit 30°) |
| Strompreis 2027 | 26.0 Rp./kWh inkl. MWST, Median des Kantons nach ElCom, ohne Grundgebühr und Messung |
| Netzbetreiber | AEW und zahlreiche Gemeinde- und Regionalwerke, etwa Eniwa (Aarau) oder die Regionalwerke Baden |
| Bund | Einmalvergütung: 360 CHF pro kW für eine angebaute Anlage unter 30 kW |
| Kanton | Bonus für Photovoltaik nur zusammen mit einer geförderten Wärmedämmung; Beitrag an eine Eigenstrom-Beratung |
| Solarpflicht | Nur für Neubauten mit mehr als 300 m² anrechenbarer Gebäudefläche |
| Bewilligung | Meldeverfahren für angepasste Anlagen auf Dach und Fassade |
| Steuern | Abzug bei bestehenden Häusern, beim Bund bis zum Steuerjahr 2028 |
Wie viel Strom eine Solaranlage im Kanton Aargau liefert
Die Werte stammen aus PVGIS, dem Rechenwerkzeug der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission, für Aarau auf 386 m: Datenbank SARAH3, Module mit 30° Neigung nach Süden, 14 % Verluste. Das ergibt 1'147.5 kWh pro kWp und Jahr, fast gleich viel wie in Zürich (1'145). Eine kWp ist die Spitzenleistung der Module; die kWh sind der Strom, den die Anlage übers Jahr liefert.
| Anlage | Produktion pro Jahr | Juli | Dezember |
|---|---|---|---|
| 5 kWp | 5'737 kWh | 703 kWh | 184 kWh |
| 8 kWp | 9'180 kWh | 1'125 kWh | 294 kWh |
| 10 kWp | 11'475 kWh | 1'406 kWh | 368 kWh |
| 15 kWp | 17'212 kWh | 2'109 kWh | 552 kWh |
Im Dezember liefert die Anlage nur rund einen Viertel des Julis: Im Winter decken Sie also einen kleineren Teil Ihres Verbrauchs. Ausrichtung, Neigung und Schatten verändern das Ergebnis; unser Rechner fragt PVGIS für Ihren Standort ab.
Strompreis und Netzbetreiber im Kanton Aargau
Jede kWh, die Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht kaufen. Nach den ElCom-Tarifen 2027 spart sie im Kanton Aargau im Median 26.0 Rp. inkl. MWST, ohne Grundgebühr und Messung. Je nach Netzbetreiber sind es zum Beispiel 24.2 Rp. bei Eniwa in Aarau, 24.3 Rp. bei den Regionalwerken Baden, 28.6 Rp. bei IB Wohlen oder 29.1 Rp. bei der AEW. Der Überschuss bringt deutlich weniger ein, deshalb zählt vor allem der Eigenverbrauch.
Den eingespeisten Strom bezahlt der Netzbetreiber Ihrer Adresse; er steht auf Ihrer Stromrechnung. Im Aargau ist das nicht überall die AEW: Viele Gemeinden haben ein eigenes Werk.
AEW, Anlagen bis 30 kW. Sie wählen zwischen zwei Modellen, beide ohne MWST:
| Modell | 2026 | 2027 | Herkunftsnachweise (HKN) |
|---|---|---|---|
| AEW Rücklieferung Fixpreis | 8.2 Rp./kWh | 8.2 Rp./kWh | Im Preis enthalten, Sie treten sie der AEW ab |
| Marktpreis | Referenz-Marktpreis des BFE, mindestens 6 Rp. | «AEW Rücklieferung Spotmarktpreis»: Spotpreis der Viertelstunde, plus Zusatzvergütung, wenn der Referenzpreis des Quartals unter dem Minimum liegt | Bleiben bei Ihnen |
Die gewählte Variante gilt für das ganze Jahr 2027 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, solange die AEW am Modell festhält. Für den Fixpreis muss die Anlage bei Pronovo beglaubigt sein, damit Herkunftsnachweise entstehen; Balkonkraftwerke bis 1.99 kW erhalten keine. Anlagen ab 30 kW erhalten automatisch den Spotmarktpreis.
Gemeinde- und Regionalwerke. Ihre Tarife für die Rücklieferung sind beim Netzbetreiber zu prüfen. Ohne eigenen Tarif gilt die Bundesregel: 2026 der Referenz-Marktpreis des BFE mit mindestens 6 Rp. unter 30 kW, ab 2027 der Spotpreis der Viertelstunde, plus eine vierteljährliche Prämie, wenn der Referenzpreis des Quartals unter 6 Rp. liegt. Mehr dazu im Ratgeber zum Rückliefertarif.
Förderung im Kanton Aargau
Bund. Die Einmalvergütung von Pronovo beträgt für eine seit dem 1. April 2025 in Betrieb genommene Anlage 360 CHF pro kW bis 30 kW bei einer angebauten Anlage, 400 CHF pro kW bei einer integrierten, ohne Grundbeitrag. Die Anlage braucht mindestens 2 kW. Sie beantragen die Vergütung nach der Inbetriebnahme; bei knappen Mitteln führt Pronovo eine Warteliste. Für 10 kWp sind das 10 × 360 = CHF 3'600.
Kanton: Bonus bei gleichzeitiger Dämmung. Das Förderprogramm 2026 fördert eine Solaranlage nicht allein und kennt keinen Batteriebeitrag. Wer aber Dach oder Fassade dämmt (Dach: CHF 40 pro m² bei einem U-Wert von höchstens 0.20), erhält einen Bonus, wenn gleichzeitig eine Solaranlage entsteht:
| Dach oder Fassade | Bonus pro m² | Bedingung |
|---|---|---|
| Flachdach mit Begrünung | + CHF 20 | Solaranlage auf mindestens 50 % der förderberechtigten Dachfläche |
| Schrägdach, Aufdach-Anlage | + CHF 30 | Solaranlage auf mindestens 70 % der förderberechtigten Fläche, je Himmelsrichtung |
| Schrägdach Indach oder Fassade | + CHF 100 | wie Schrägdach |
Gefördert werden Gebäude mit einer Baubewilligung von vor 2000. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden, und Beiträge unter CHF 2'000 werden nicht ausbezahlt. Beispiel: 100 m² gedämmtes Schrägdach mit einer Aufdach-Anlage auf mindestens 70 % davon ergibt 100 × (40 + 30) = CHF 7'000.
Beratung. Für eine «Grobberatung Eigenstrom» vor Ort, zu Photovoltaik, Eigenverbrauch, Speicher und E-Mobilität, zahlt der Kanton CHF 350; Ihr Anteil beginnt bei CHF 150.
Gemeinden. Die Suche von EnergieSchweiz auf energiefranken.ch zeigt die Programme nach PLZ. Den Überblick über alle Kantone gibt unser Ratgeber zur Förderung für Solaranlagen.
Solarpflicht im Kanton Aargau
Der Aargau hat keine eigene Pflicht für kleine Neubauten eingeführt, sondern setzt die Bundesregel um (Art. 45a EnG, § 26a Energieverordnung, seit 1. Januar 2023). Ein Neubau mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m² braucht auf dem Dach oder an der Fassade eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage. Module und Kollektoren müssen zusammen mindestens 20 % der anrechenbaren Gebäudefläche bedecken.
Befreit ist, wer nachweist, dass die Anlage in einer Zone mit erhöhten Anforderungen an Orts- und Landschaftsbild unzulässig oder wirtschaftlich unverhältnismässig ist. Ein typisches Einfamilienhaus liegt unter 300 m² und fällt deshalb nicht unter die Pflicht; bestehende Häuser müssen nicht nachgerüstet werden.
Meldeverfahren oder Baubewilligung
In Bau- und Landwirtschaftszonen braucht eine auf dem Dach oder an der Fassade genügend angepasste Solaranlage keine Baubewilligung; sie wird der zuständigen Behörde nur gemeldet (Art. 18a RPG). Auf einem Dach gilt eine Anlage als genügend angepasst, wenn sie:
- die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragt;
- von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragt;
- reflexionsarm ausgeführt ist;
- kompakt angeordnet ist.
Auf einem Flachdach darf sie den Dachrand um bis zu einem Meter überragen, wenn man sie von unten unter 45° nicht sieht (Art. 32a RPV). Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Meldeverfahren auch für angepasste Fassadenanlagen (Art. 32abis RPV). Die Meldung erfolgt vor Baubeginn; Frist und Unterlagen legt der Kanton fest. Welches Formular Ihre Gemeinde verlangt, ist bei der Gemeinde zu prüfen.
Eine Baubewilligung braucht es immer auf Kulturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung (Art. 18a Abs. 3 RPG). Dazu zählen die Gebiete des Bundesinventars ISOS mit dem Erhaltungsziel A, das ab dem 1. November 2026 «Erhalten der Substanz» heisst. Ab dem 1. November 2026 kann ein Neubau, der seine Solaranlage gleich mitbaut, dort im Meldeverfahren bleiben, soweit das kantonale Recht nichts anderes vorsieht (Art. 32b RPV). Die ISOS-Karte auf map.geo.admin.ch zeigt, ob Ihr Haus betroffen ist.
Mehr zum Verfahren steht im Ratgeber Meldeverfahren oder Baubewilligung. Parallel meldet der Installateur die Anlage beim Netzbetreiber an; die Reihenfolge zeigt der Ratgeber Solaranlage installieren.
Steuern im Kanton Aargau
Bei einem bestehenden Haus gelten die Kosten einer Solaranlage als Investition zum Energiesparen und sind beim Bund wie Unterhaltskosten abzugsfähig; die meisten Kantone lassen den Abzug auch bei der Kantonssteuer zu. Was Sie in einem Jahr nicht abziehen können, dürfen Sie auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen, und Förderbeiträge wie die Einmalvergütung verringern die abzugsfähigen Kosten.
Wie lange ein Neubau im Aargau als Neubau gilt und ob der Kanton eine Batterie zum Abzug zulässt, ist beim Kanton zu prüfen.
Die Frist läuft: Beim Bund ist der Abzug bis zum Steuerjahr 2028 möglich. Ab dem 1. Januar 2029 fällt der Eigenmietwert weg, und mit ihm der Abzug bei der direkten Bundessteuer. Die Kantone dürfen ihren Abzug für eine begrenzte Zeit beibehalten, längstens bis 2050 (Art. 78h Abs. 2 StHG). Welche Regel der Aargau ab 2029 anwendet, ist beim Kanton zu prüfen. Details stehen im Ratgeber Solaranlage von den Steuern abziehen.
Rechenbeispiel: ein Aargauer Haus mit 10 kWp
Unser Rechner rechnet mit einem Haus mit 7'500 kWh Verbrauch pro Jahr (ElCom-Profil mit elektrischem Boiler), das tagsüber zeitweise bewohnt ist, und einer Anlage mit 10 kWp nach Süden mit 30° Neigung, Ertrag von Aarau. Die Anlage kostet laut Preisstudie 2025 von EnergieSchweiz CHF 23'304 inkl. MWST, eine Batterie mit 10 kWh CHF 6'964. Der Strom kostet 26.0 Rp./kWh (Median des Kantons), der Überschuss bringt 7 Rp./kWh.
| Ohne Batterie | Mit Batterie 10 kWh | |
|---|---|---|
| Produktion | rund 11'500 kWh | rund 11'500 kWh |
| Selbst genutzt | 2'211 kWh (19.3 %) | 5'664 kWh (49.4 %) |
| Eingespeist | 9'264 kWh | 5'431 kWh |
| Investition nach Einmalvergütung | CHF 19'704 | CHF 26'668 |
| Ersparnis im ersten Jahr | CHF 1'223 | CHF 1'853 |
| Amortisation | 16.6 Jahre | 14.8 Jahre |
Ohne Batterie: 2'211 kWh × 0.26 = CHF 575 weniger Strombezug, plus 9'264 kWh × 0.07 = CHF 648 für den Überschuss. Ohne die Einmalvergütung wären es 19.8 statt 16.6 Jahre.
Im AEW-Gebiet. Mit dem Strompreis der AEW (29.1 Rp.) und 7 Rp. für den Überschuss ist dieselbe Anlage nach 15.7 Jahren bezahlt. Mit dem Fixpreis von 8.2 Rp., wenn er die ganze Laufzeit gelten würde, wären es 14.4 Jahre. Die AEW verlängert ihn jeweils um ein Jahr; garantiert ist er nicht darüber hinaus.
Die Rechnung nimmt gleichbleibende Strompreise an, 0.4 % weniger Ertrag pro Jahr und keinen Steuerabzug. Das sind Schätzungen unseres Rechners, keine Offerte.
Mit Ihrer Adresse setzt der Rechner den Strompreis Ihres Netzbetreibers ein. Weitere Fälle zeigt der Ratgeber Lohnt sich eine Solaranlage?, die Preise erklärt der Ratgeber zu den Kosten einer Solaranlage, die Speicherfrage der Ratgeber zum Batteriespeicher.
Offerten und Installateure im Kanton Aargau
Offerten gehen weit auseinander. In Offerten aus dem Aargau, die wir ausgewertet haben, kostete eine Anlage mit 10 kWp ohne Batterie rund CHF 35'000; die Preisstudie 2025 von EnergieSchweiz nennt für diese Grösse rund CHF 23'304. Bei 10 kWp fallen die Fixkosten stark ins Gewicht. Verlangen Sie deshalb mehrere Offerten mit gleicher Leistung, genauen Modellen und Preis inklusive MWST. Der Ratgeber Solar-Offerten vergleichen zeigt, was hineingehört; unsere Markenseiten, etwa zu Sungrow, LONGi oder Kostal, ordnen die Komponenten ein.
Unser Verzeichnis der Installateure listet Betriebe mit Handelsregistereintrag und Installationsbewilligung des ESTI. Ein Eintrag ist keine Empfehlung, und kein Unternehmen bezahlt uns dafür, aufgeführt zu werden. Wie Sie einen Betrieb prüfen, erklärt der Ratgeber Solarinstallateur finden; die Grundlagen fasst unser Ratgeber zur Solaranlage zusammen.
Checkliste für Ihre Solaranlage im Kanton Aargau
In dieser Reihenfolge vorgehen
- Stellen Sie auf der Stromrechnung fest, ob Ihr Netzbetreiber die AEW oder ein Gemeinde- oder Regionalwerk ist.
- Planen Sie eine Dachsanierung? Reichen Sie das Gesuch für Dämmung und Photovoltaik-Bonus vor Baubeginn ein.
- Fragen Sie die Gemeinde nach Formular und Frist für die Meldung, und prüfen Sie auf der ISOS-Karte, ob Ihr Haus in einem geschützten Ortsbild steht.
- Vergleichen Sie mindestens zwei Offerten mit gleicher Leistung, Modellen und Preis inklusive MWST.
- Wählen Sie im AEW-Gebiet zwischen Fixpreis mit Herkunftsnachweis und Spotmarktpreis; für den Fixpreis braucht die Anlage die Beglaubigung bei Pronovo.
- Beantragen Sie nach der Inbetriebnahme die Einmalvergütung bei Pronovo.
- Deklarieren Sie die effektiven Kosten in der Steuererklärung; beim Bund ist 2028 das letzte Steuerjahr mit dem Abzug.
Häufige Fragen
Brauche ich im Kanton Aargau eine Baubewilligung für eine Solaranlage?
In der Regel nicht: Eine genügend angepasste Anlage auf dem Dach oder an der Fassade wird vor Baubeginn nur gemeldet. Auf Kulturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung und in Schutzzonen braucht es eine Bewilligung. Formular und Frist erfahren Sie bei der Gemeinde.
Welche Förderung gibt es im Kanton Aargau für eine Solaranlage?
Die Einmalvergütung des Bundes, 360 CHF pro kW für eine angebaute Anlage unter 30 kW. Der Kanton zahlt einen Bonus von CHF 20 bis 100 pro m², aber nur, wenn gleichzeitig Dach oder Fassade gedämmt werden, und das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Für eine Eigenstrom-Beratung zahlt der Kanton CHF 350.
Gibt es im Kanton Aargau eine Solarpflicht?
Nur für Neubauten mit mehr als 300 m² anrechenbarer Gebäudefläche: Sie brauchen Module oder Kollektoren auf mindestens 20 % dieser Fläche. Ein typisches Einfamilienhaus ist kleiner und fällt nicht darunter.
Kann ich die Solaranlage im Kanton Aargau von den Steuern abziehen?
Bei einem bestehenden Haus ja, beim Bund bis zum Steuerjahr 2028. Die Einmalvergütung verringert den abzugsfähigen Betrag. Ob der Aargau den Abzug nach 2028 beibehält, wie lange ein Neubau als Neubau gilt und ob eine Batterie dazuzählt, ist beim Kanton zu prüfen.
Wie viel bezahlt die AEW für Solarstrom?
Für Anlagen bis 30 kW nach Wahl einen Fixpreis von 8.2 Rp./kWh inklusive Herkunftsnachweis oder, ab 2027, den Spotpreis der Viertelstunde, plus eine Zusatzvergütung, wenn der Referenzpreis des Quartals unter 6 Rp. liegt. Die Preise verstehen sich ohne MWST.
Lohnt sich eine Batterie im Kanton Aargau?
Der Kanton fördert sie nicht. In unserem Referenzfall steigt der selbst genutzte Anteil mit 10 kWh von 19.3 % auf 49.4 %, und die Amortisation sinkt von 16.6 auf 14.8 Jahre. Rechnen Sie Ihren eigenen Verbrauch im Rechner durch.
